Gericht entscheidet:
Britisches Parlament muss über Brexit entscheiden
24.01.2017
Kann der Ausstieg der Briten aus der EU letztendlich doch noch verhindert werden?
Die britische Regierung muss die Zustimmung des Parlaments zum geplanten EU-Austritt einholen. Dies entschied das Oberste Gericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Damit muss Premierministerin Theresa May das Parlament über den Beginn des Austrittsprozesses abstimmen lassen.
Die Richter des Supreme Courts wiesen eine Berufung der konservativen Regierung von Premierministerin Theresa May gegen die Einbeziehung des britischen Parlaments beim Brexit-Verfahren ab. May will bis Ende März die Scheidung von der EU gemäß Artikel 50 im Lissabonner EU-Vertrag beantragen.
Ob der Zeitplan eingehalten werden kann, hängt davon ab, ob das Parlament die Planungen Mays durchwinkt oder eventuell Änderungen verlangt. Die Premierministerin hatte vor einer Woche in einer lange erwarteten Grundsatzrede angekündigt, dass sie Großbritannien nicht nur aus der EU, sondern auch aus dem europäischen Binnenmarkt führen will. Die Briten hatten sich am 23. Juni 2016 in einem historischen Referendum für einen Austritt Großbritanniens aus der EU entschieden.
Kein Mitspracherecht für Regionalparlamente
Die Regionalparlamente von Schottland, Wales und Nordirland haben kein Mitspracherecht bei der Austrittserklärung Großbritanniens aus der EU. Das entschied das höchste britische Gericht am Dienstag. Das Parlament in London muss dagegen vor der Austrittserklärung befragt werden, entschieden die Richter mit einer Mehrheit von acht zu drei Stimmen.