Kurioser Streit

Gericht legt fest, wie oft ein Nachbar grillen darf

21.03.2023

Hält sich der Nachbar nicht an die Vorgabe, so droht ihm eine Strafe in Höhe von 250.000 Euro. 

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Ein kurioser Nachbarschaftsstreit beschäftigt derzeit die Gerichte in Bayern. Ein Mann aus Bad Tölz nahe der Tiroler Grenze grillte im Sommer fast täglich  auf seiner Terrasse.  Obwohl der Bayer nur einen Elektrogrill benutzte, störten sich seine Nachbarn am Geruch und zogen vor Gericht.

Zuerst wurde das Amtsgericht in Wolfratshausen mit dem Fall beschäftigt. Nachdem sich die beiden Parteien auf keinen Vergleich einigen konnten, kam es nun zur Verhandlung am Landgericht München.

Das Gericht entschied, dass der Mann maximal viermal im Monat auf seiner Terrasse grillen darf. Außerdem darf der Bayer seinen Elektrogrill nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende oder an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen anwerfen. Hält er sich nicht an die Vorgaben des Gerichts, so droht ihm eine Strafe von bis zu 250.000 Euro.
  

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