Klage abgewiesen
Gericht: Lehrerin darf kein Kopftuch tragen
09.05.2018
Das Arbeitsgericht ließ die Klage der Grundschullehrerin in erster Instanz abblitzen.
In erster Instanz wies das Arbeitsgericht Berlin eine Klage einer Lehrerin ab. Die Pädagogin darf nicht mit Kopftuch an ihrer Grundschule unterrichten.
Laut Urteil verletze dies das in Berlin geltende Neutralitätsgesetz, das nicht als verfassungswidrig sei. Dies verbiete das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke im öffentlichen Dienst.
Vor Gericht hatte die Frau erklärt, das Neutralitätsgesetz zu kennen.