Nach langem hin und her einigen sich Union und SPD auf gemeinsame Flüchtlingspolitik.
Nach wochenlangem Machtkampf in der Union und Ärger in der deutschen Regierungskoalition haben sich CDU, CSU und SPD auf ein Paket gegen illegale Migration und eine Verschärfung der Asylpolitik geeinigt. SPD-Chefin Andrea Nahles und Vizekanzler Olaf Scholz erklärten am Donnerstagabend nach einem Koalitionsausschuss in Berlin, man habe sich auf schnellere Asylverfahren verständigt.
Zudem solle ein Einwanderungsgesetz noch heuer durchs Kabinett gebracht werden. Letzteres war eine zentrale SPD-Forderung gewesen. Vor Beginn des nur etwa einstündigen Treffens hatte Nahles erklärt, dass es einen neuen Vorschlag gebe. Auch Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte sich optimistisch gezeigt. Bis dahin war es vor allem um die Unionsvorschläge für verschärfte Maßnahmen gegen illegale Migration an der deutsch-österreichischen Grenze gegangen.
Deutschland weiter für Asylbewerber-Zurückweisung an Österreich
Entgegen den Zusicherungen des deutschen Innenministers Horst Seehofer will Deutschland weiterhin Asylbewerber, deren Rücknahme von anderen EU-Staaten verweigert wird, nach Österreich zurückschieben. Dies geht aus dem Einigungspapier der Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD vom Donnerstagabend hervor.
"In den Fällen, in denen sich Länder Verwaltungsabkommen über die direkte Zurückweisung verweigern, findet die Zurückweisung an der deutsch-österreichischen Grenze auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Republik Österreich statt", heißt es in dem Text. Seehofer hatte am Donnerstag nach einem Treffen mit der österreichischen Regierungsspitze in Wien gesagt, Deutschland werde "weder jetzt noch in der Zukunft Österreich für Flüchtlinge verantwortlich machen, für die es nicht zuständig ist". Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) betonte, man habe sich verständigt, dass Deutschland "keine Maßnahmen zum Nachteil Österreichs" setzen werde.
Keine neuen Transitzentren geplant
Die deutschen Regierungsparteien Union und SPD wollen die schnellere Zurückweisung von Migranten, die bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragt haben, nicht über neue Transitzentren abwickeln. Es sollen "bestehende Einrichtungen in unmittelbarer Grenznähe" benutzt werden, heißt es in dem Einigungspapier der Großen Koalition, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
"Die Bundespolizei nutzt für das Transitverfahren ihre bestehenden Einrichtungen in unmittelbarer Grenznähe, sofern die Personen nicht unmittelbar in die bestehende Unterbringungsmöglichkeit im Transitbereich des Flughafens München gebracht werden und von dort aus in den Erstaufnahmestaat zurückkehren können", heißt es in dem Text. "Für Familien und besonders schutzwürdige Personen wird es gesonderte Räume in den Unterkünften geben".
Wie beim bestehenden Flughafenverfahren würden die Personen rechtlich nicht nach Deutschland einreisen. Die Zurückweisung erfolge innerhalb von 48 Stunden. Die bisher von der Union benutzte und von der SPD abgelehnte Bezeichnung "Transitzentren" taucht in dem Papier nicht mehr auf.
Rund 150 Fälle im Monat in Bayern
Das Verfahren soll nur an der deutsch-österreichischen Grenze zum Einsatz kommen - damit es funktioniert, müssen bilaterale Abkommen vor allem mit Italien und Griechenland ausgehandelt werden, von wo die meisten Migranten kommen, die bereits Asyl beantragt haben. Beide Länder müssten sich einverstanden erklären, die Menschen auch zurückzunehmen. Bisher gibt es lediglich rund 150 Fälle im Monat in Bayern, auf die das Verfahren angewendet werden könnte.
Union und SPD haben sich bei ihrer Spitzenrunde auch auf ein beschleunigtes Verfahren für solche Migranten geeinigt, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat bei der Einreise registriert wurden. Unter anderem sollen die Betroffenen einer Residenzpflicht in den noch zu gründenden Ankerzentren unterliegen; sie sollen nicht auf Gemeinden verteilt werden.
Es gehe darum, deutlich schneller als bisher festzustellen, welches Land in den so genannten Dublin-Fällen zuständig sei, heißt es in dem Papier. Nach den Dublin-Regeln ist jenes EU-Land für das Asylverfahren zuständig, das der Schutzsuchende zuerst erreicht hat. "Das Recht auf Asyl beinhaltet nicht das Recht, sich das europäische Land aussuchen zu können, in dem man das Asyl erhält", heißt es wörtlich in dem Papier.
Das beschleunigte Verfahren diene nicht der Asylprüfung in der Sache, heißt es in dem Papier. "Es ist auf die Zuständigkeitsprüfung nach der Dublin-Verordnung beschränkt." Durch mehr Schleierfahndungen und "sonstige intelligente grenzpolizeiliche Handlungsansätze" könnten deutlich mehr Migranten "grenznah erfasst und umgehend in die Ankerzentren gebracht werden", die einen Eintrag in der Fingerabdruckdatei Eurodac haben