Todesfall

Gurlitts Testament: Verein soll Kunst-Schatz erben

06.05.2014

Er wurde 81 Jahre alt. Von einer Herz-Operation hatte er sich nicht mehr erholen können.

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Kunstsammler Cornelius Gurlitt ist tot. Der gebürtige Hamburger verstarb am späten Dienstag Vormittag im 81. Lebensjahr, wie sein Sprecher Stephan Holzinger jetzt bestätigte. Gurlitt, der Sohn des NS-nahen Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt, war seit Monaten schwer krank. Er hatte sich einer Herz-Operation unterziehen müssen. Von dieser hat er sich nicht erholen können.

Sein Arzt und sein Pfleger seien bei ihm gewesen, so Holzinger weiter.

Bekannt wurde er durch den umfangreichen Fund einer Kunstsammlung in seiner Münchner Wohnung im Februar 2012. Wie sein Sprecher gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt und Betreuer weiter mitteilte, endet mit dem Tod Gurlitts auch das Betreuungs- und Ermittlungsverfahren.
 

Erst Anfang April erhielt Gurlitt nach mehr als zwei Jahren seine Bilder zurück. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hob die Beschlagnahme und gab die Werke frei. Die Staatsanwaltschaft hatte am 28. Februar 2012 insgesamt 1280 Bilder - darunter Werke von Picasso, Chagall, Matisse, Beckmann und Nolde - aus der Münchner Wohnung des Kunstsammlers wegen des Verdachts auf ein Steuer- und Vermögensdelikt beschlagnahmt und seitdem unter Verschluss gehalten. Auch im Salzburger Haus von Gurlitt wurden Kunstwerke gefunden. Rund 500 Werke stehen nach Auffassung der Taskforce "Schwabinger Kunstfund" im Verdacht, Nazi-Raubkunst zu sein.

Gurlitt-Testament
Gurlitt soll seine gesamte Bildersammlung einer Kunstinstitution im Ausland vermacht haben. Das geht nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwoch) und des Norddeutschen Rundfunks (NDR) aus einem Testament hervor, das der 81-Jährige vor wenigen Monaten in einem Krankenhaus gemacht haben soll.

Darin sei verfügt worden, dass die Sammlung zusammenbleiben müsse. "Ich kann bestätigen, dass Herr Gurlitt vor seiner schweren Herzoperation einen Notar-Termin wahrgenommen hat", teilte Gurlitts Sprecher Stephan Holzinger am Dienstagabend der dpa in München mit.

Es sei nun Aufgabe des Nachlassgerichts herauszufinden, ob es ein gültiges Testament oder einen Erbvertrag oder beides gebe. "Ich kann zwar verstehen, dass die Spekulationen jetzt wild blühen, werde darüber hinaus jedoch derzeit keine Stellung nehmen", erklärte Holzinger.

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