Fall Lucile

Gutachter sieht Wiederholungsgefahr

05.12.2017

Angeklagter zeigte bei Befragungen keine Gefühle.

Zur Vollversion des Artikels
© APA/AFP/dpa/PATRICK SEEGER
Zur Vollversion des Artikels

Im Freiburger Mordprozess gegen den 40-jährigen Lastwagenfahrer, dem auch die Tötung der Austausch-Studentin Lucile K. in Kufstein zur Last gelegt wird, hat der psychiatrische Gutachter auf die Gefährlichkeit des Angeklagten hingewiesen. Von ihm könne jederzeit, unvermittelt und ohne äußere Anzeichen Gewalt ausgehen, sagte der Experte am Dienstag.

Der Vater von drei Kindern habe bei den Befragungen keine Gefühle und keine Anteilnahme gezeigt, berichtete der Sachverständige Peter Winckler. "Er hat über den Tatablauf berichtet, als sei es nicht seine Tat", sagte der Gutachter. Dies sei äußerst ungewöhnlich. Eine psychische Erkrankung oder eine Alkoholsucht gebe es nicht. Der Mann sei voll schuldfähig.

 

Gestanden

Der Rumäne muss sich in Freiburg wegen des im November 2016 in Endingen bei Freiburg verübten Sexualmordes an einer 27 Jahre alten Joggerin verantworten. Ihm droht lebenslange Haft. Im Fall Lucile - die 20-Jährige wurde im Jänner 2014 getötet - soll ihm in Innsbruck der Prozess gemacht werden. Der Lkw-Fahrer war im Juni in einer Spedition in Endingen festgenommen worden und hat gegenüber einem deutschen Gutachter auch die Tötung Luciles gestanden.

Angesichts der Gefährlichkeit des Angeklagten hat sich der Sachverständige für eine Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Bei dieser Maßnahme bleiben Täter, bei denen das Risiko eines Rückfalls besteht, auch nach Verbüßung ihrer Haftstrafe eingesperrt. Der Gutachter stellte sich damit hinter den Staatsanwalt. Auch dieser strebt eine Sicherungsverwahrung nach einer lebenslangen Haftstrafe an. Eine solche Maßnahme könne in dem Prozess jedoch nur unter Vorbehalt angeordnet werden, sagte ein Gerichtssprecher. Da es zu dem Mord in Kufstein noch keinen Prozess gegeben habe, müsse dieser abgewartet werden, um definitiv über eine Sicherungsverwahrung zu entscheiden. Ein Prozess in Österreich ist Justizangaben zufolge geplant, sobald das Freiburger Urteil rechtskräftig ist.

Im Prozess in Freiburg sind für Donnerstag kommender Woche die Plädoyers geplant. Ein Urteil soll noch vor Weihnachten ergehen. Einen konkreten Termin herfür gibt es laut Gerichtssprecher noch nicht.
 

Zur Vollversion des Artikels