Türkei

13 Tote bei Anschlag vor Istanbuler Stadion

10.12.2016

In der türkischen Metropole Istanbul haben sich mehrere Explosionen ereignet.

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Der türkische Innenminister Süleyman Soylu hat eine zweite Explosion vor dem Besiktas Stadion im Zentrum Istanbuls bestätigt. Man sei noch dabei, die Gründe für die Detonation zu ermitteln, fügte er hinzu. Der TV-Sender "NTV" zitierte Soylu unterdessen mit der Aussage, eine der Explosionen sei von einem Selbstmordattentäter verursacht worden.

Bereits zuvor hatte der Innenminister einen Autobombenanschlag auf einen Polizeibus vor dem Stadion bestätigt. Dabei wurden demnach 20 Menschen - wohl Polizisten - verletzt. Sicherheitskreise sprachen hingegen von mindestens 13 Toten. Er werde sich später noch zur Opferzahl der Explosionen äußern, sagte Soylu nun.

Vor Besiktas-Stadion

Weitere Details nannte er zunächst nicht. Die Türkei wird seit Monaten immer wieder von blutigen Anschlägen erschüttert, hinter denen neben einer radikalen kurdischen Splittergruppe vor allem Anhänger der Jihadistenmiliz "Islamischer Staat" stehen. Zunächst bekannte sich niemand zu dem Anschlag.

Die Explosion ereignete sich rund zwei Stunden nach einem Spiel der Clubs Besiktas und Bursaspor. Die Fans hätten sich zu dem Zeitpunkt bereits zerstreut, sagte Innenminister Soylu. Laut Augenzeugen wurden mehrere Polizeibeamte schwer verletzt.

© Maps

Karte: Hier befindet sich das Stadion von Besiktas

Verwirrung um weitere Explosion

Auf Fernsehbildern war ein ausgebranntes Fahrzeug sowie zwei Brandherde vor dem Fußballstadion zu sehen. Krankenwagen und Feuerwehren fuhren zum Ort des Geschehens. Die Explosionen waren mehrere Kilometer weit zu hören. Besiktas ist ein beliebtes Ausgehviertel und am Wochenende sehr belebt.

Laut Medienberichten soll sich eine weitere Explosion im Zentrum Istanbuls ereignet haben. Dies wurde von offizieller Seite zunächst nicht bestätigt, auch die Angaben über den möglichen Ort der zweiten Detonation waren widersprüchlich. Die Behörden verhängten einen Nachrichtensperre, die sich nicht auf öffentliche Verlautbarungen bezieht.
 

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