Pädophilenring ausgehoben
Mutter verkaufte Kind an Vergewaltiger
16.01.2018
In See gefundene Festplatte könnte belastendes Beweismaterial enthalten.
Polizisten haben im Freiburger Missbrauchsfall eine Festplatte aus einem See neben dem Zuhause des sexuell missbrauchten Neunjährigen gezogen. Sie könnte belastendes Beweismaterial beinhalten. Zu den Vernehmungen der acht festgenommenen Tatverdächtigen machen die Kriminalisten keine Angaben. Das habe etwas mit Ermittlungstaktik zu tun, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag in Freiburg.
Mit den möglichen Anklagen sei aber recht rasch zu rechnen. Haftsachen würden stets beschleunigt bearbeitet. "Da wird kein halbes Jahr vergehen", vermutete der Sprecher. Zumal die Fälle nach einem halben Jahr dem Oberlandesgericht zur Haftprüfung vorgelegt werden müssten. Geplant sei, die Fälle weitgehend getrennt anzuklagen.
Kind an Vergewaltiger verkauft
Der Bub wurde den Ermittlungen zufolge von seiner 47 Jahre alten Mutter und deren 39-jährigem Lebensgefährten über das Internet Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen. Er wurde demnach von mehreren Tätern wiederholt und an mehreren Orten in und um Freiburg missbraucht und vergewaltigt. Der Tatzeitraum soll mehr als zwei Jahre betragen haben. Acht Tatverdächtige zwischen 32 und 49 Jahren sitzen in Haft.
Das Wasser des Staufener Stadtsees sei schon Ende November weitgehend abgelassen und der Datenträger darin entdeckt worden, berichtete eine Polizeisprecherin. Der See ist 1,50 bis 4 Meter tief und etwas größer als ein Fußballfeld.
Anonymer Hinweis
Nach einem anonymen Hinweis begannen im vergangenen September die Ermittlungen in dem Fall. Die Polizei stieß dann auf einen Pädophilenring, den sie mittlerweile zerschlagen hat. Die Taten sollen sich von 2015 bis Herbst 2017 ereignet haben und wurden den Ermittlern zufolge von den mutmaßlichen Tätern gefilmt und fotografiert. Diese Aufzeichnungen, die unter anderem auf Computern gespeichert worden seien, dienten nun als Beweismittel. Darunter sei die im See gefundene Festplatte.
Der Bub ist den Angaben zufolge in staatlicher Obhut. Die Mutter und deren Lebensgefährte sind Deutsche. Der einschlägig vorbestrafte Mann hätte laut Gericht keinen Kontakt zu dem Buben haben dürfen, er hielt sich aber nicht daran. Kontrolliert worden seien die Auflagen nicht, räumte ein Sprecher des Jugendamtes Breisgau-Hochschwarzwald ein. Dem Jugendamt sei weder vom Familiengericht Freiburg noch vom Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, das den Fall in zweiter Instanz bearbeitete, eine Kontrolle auferlegt worden. Der Mutter sei zugetraut worden, dass sie das Kind schütze. Dies sei ein Fehler gewesen, räumte eine Sprecherin des OLG ein.
Der Fall werde nun intern aufgearbeitet, sagte der Sprecher des Jugendamtes. Öffentlich äußern wollen sich Verantwortlichen in der Behörde nicht. Ermittelt gegen Behörden werde derzeit nicht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Freiburg. Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten lägen den Ermittlern nicht vor.