Brutale Methode: Er riss Wurzel samt Zahnfleisch aus.
Weil er Eingriffe bei mehr als hundert Patienten verpfuscht und teils massiven Schaden angerichtet haben soll, muss sich ein Zahnarzt in Frankreich vor Gericht verantworten. Der Prozess gegen den Niederländer, der in Medien als "Zahnarzt des Horrors" bezeichnet wird, begann am Montag in der zentralfranzösischen Stadt Nevers.
Angeklagt ist der 51-Jährige wegen Verstümmelung, Körperverletzung, Betrugs und Urkundenfälschung. Der Zahnarzt hatte sich 2008 in der kleinen Gemeinde Chateau-Chinon niedergelassen, nachdem er von einem Headhunter angeworben worden war. In der Region herrscht ein dramatischer Ärztemangel, die Ankunft des Niederländers wurde von den Bewohnern als Segen empfunden.
In der Folge aber häuften sich die Klagen von Patienten, und bei den Abrechnungen des Arztes tauchten zahlreiche Unregelmäßigkeiten auf. So berichtet eine Patientin, der Mediziner habe ihr die Nerven gesunder Zähne abgetötet, Zähne ohne medizinische Notwendigkeit gezogen und eine zu kleine Krone eingesetzt. Der Arzt habe aber ein wahres "Guru"-System aufgezogen.
Brutale Behandlung 117 Mal in Rechnung gestellt
Ein Pensionist gab an, der Beschuldigte habe ihm eine Zahnwurzel mitsamt "überall hängender Fleischstücke" ausgerissen. Er habe den Niederländer rund 15 Mal aufgesucht, dieser habe aber 117 Termine in Rechnung gestellt. Anfang 2013 machte sich eine Patientin auf die Suche nach weiteren Opfern - und kam auf rund 120 Betroffene.
Seine Frau arbeitete als Zahntechnikerin
Schon im März 2011 hatte die Zahnärztekammer Anzeige erstattet: Die Frau des Niederländers arbeitete ohne Diplom als Zahntechnikerin. 2013 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Niederländer eingeleitet, der sich aber nach Kanada absetzte. Dort wurde er im September 2014 gefasst und zunächst in die Niederlande ausgeliefert, wo in der Vergangenheit Disziplinarstrafen gegen ihn verhängt worden waren, bevor er nach Frankreich ausgeliefert wurde.
Nach Angaben der Nebenkläger drohen dem Zahnarzt zehn Jahre Haft und 150.000 Euro Geldstrafe. Der Prozess soll bis 18. März laufen.