Als Strafe

Dorfrat ordnet Vergewaltigung an

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Die Frau hatte eine Beziehung mit einem Mann einer anderen Religion.

Eine junge Inderin soll auf Befehl des Dorfvorstehers von zwölf Männern vergewaltigt worden sein. Die Tat sei eine Strafe gewesen, weil die 20-Jährige eine Beziehung zu einem Mann aus einer anderen Religionsgemeinschaft in Westbengalen hatte, sagte Polizeisprecher Prasanta Chowdhury am Donnerstag. Die Polizei habe 13 Männer festgenommen, die junge Frau liege im Krankenhaus.

Vergewaltigung statt Geldstrafe

Der Stammesführer rief nach Polizeiangaben einen Rat aus Gemeindemitgliedern auf dem Dorfplatz zusammen, nachdem die junge Frau mit ihrem muslimischen Freund gesehen worden sei. "Das Mädchen und ihr Liebhaber wurden an zwei Bäume gebunden und der Rat entschied, dass die beiden wegen ihrer Affäre jeweils 25 000 Rupien (etwa 300 Euro) Strafe zahlen müssen", sagte Chowdhury weiter.

Als die Eltern erklärten, sie hätten das Geld nicht, und der junge Mann um mehr Zeit bat, habe der Dorfvorsteher die Vergewaltigung angeordnet. Daraufhin sollen Mitglieder der Dorfgemeinschaft am Montag über die Frau hergefallen sein. "Auf seine Anweisung hin, haben mich zehn bis zwölf Männer am laufenden Band vergewaltigt, darunter mehrere aus einer Familie. Ich konnte nicht zählen, wie oft", sagte die junge Frau dem Nachrichtensender NDTV.

Scheingerichte nicht ungewöhnlich
Derartige inoffizielle Scheingerichte sind in Indien auf dem Land nicht ungewöhnlich. Die Anführer der Gemeinschaften genehmigen auch immer wieder Morde an jungen Pärchen, die außerhalb ihrer Kaste oder ihrer Religion heiraten oder gegen andere soziale Normen verstoßen.

Im gleichen Bundesstaat Westbengalen war erst vor wenigen Wochen eine Jugendliche gestorben, nachdem sie mehrfach vergewaltigt und angezündet worden war. Solche brutalen Attacken gegen Frauen stehen in Indien im Fokus der Öffentlichkeit, seit vor einem Jahr eine Studentin in einem Bus in der Hauptstadt Delhi so schwer misshandelt wurde, dass sie wenig später an ihren Verletzungen starb.

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