Ukraine-Krieg

Internationaler Strafgerichtshof prüft Hackerangriffe als Kriegsverbrechen

14.06.2024

Der Internationale Strafgerichtshof prüft, ob mutmaßliche russische Hackerangriffe auf zivile ukrainische Ziele Kriegsverbrechen darstellen.

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Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) prüfen Insidern zufolge, ob mutmaßliche russische Hackerangriffe auf zivile ukrainische Ziele Kriegsverbrechen darstellen. Wie die Nachrichtenagentur Reuters von insgesamt vier mit dem Fall vertrauten Personen erfuhr, werden Angriffe auf die zivile Infrastruktur untersucht. Dabei seien Menschenleben gefährdet worden, etwa durch eine Unterbrechung der Strom- und Wasserzufuhr oder die Kappung des Notrufs.

Eine Anklage des Gerichts wäre die erste ihrer Art. Den Angaben zufolge werden Angriffe ab dem Beginn der russischen Invasion im Februar 2022 geprüft. Eine zweite Person sagte, es könnten Fälle bis 2015 zurückverfolgt werden, ein Jahr nach der russischen Annexion der Halbinsel Krim. Laut den Insidern unterstützt die Ukraine den IStGH bei der Beweissicherung. Experten zufolge gibt es gegenwärtig keine allgemein anerkannte Definition, was ein "Cyber-Kriegsverbrechen" darstellt. Insbesondere sei unklar, ob Angriffe auf Daten unter die entsprechenden internationalen Definitionen fallen. "Wenn das Gericht den Fall aufgreifen würde, würde das jede Menge klären", sagte der Cyberjustiz-Experte Michael Schmitt von der University of Reading zu Reuters.

Moskau dementiert Cyberangriffe

Stellungnahmen Russlands oder der IStGH-Ankläger lagen zunächst nicht vor. Die Regierung in Moskau hat jede Verantwortung für Cyberangriffe verneint. Der Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag hatte im März 2023 einen Haftbefehl gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Ihm werden Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit der Verschleppung Hunderter Kinder aus der Ukraine vorgeworfen. Die Regierung in Moskau weist dies zurück.
 

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