Auf dem Ku´damm in unbeteiligten Dritten gekracht.
Die Story sorgte nicht nur in Deutschland für Aufregung in den Medien: Mit Geschwindigkeiten von 160 bis 170 km/h rasten lieferten sich Hamdi H. und Marvin N. ein Wettrennen über den Berliner Kurfürstendamm.
Kurz nach dem Breitscheidplatz dann der Crash: Hamdis Audi kracht in das Auto eines Pensionisten, der von Rechts kam und Grün hatte.
Der Mann hatte keine Chance, sein Fahrzeug wurde 72 Meter weit geschleudert. Er war auf der Stelle tot.
Schon davor hatten die beiden Raser elf (!) rote Ampeln überfahren.
Mordurteil kommt überraschend
Nun wurden beide Raser wegen Mordes – nicht wegen fahrlässiger Tötung – verurteilt. Damit wurde ein Präzedenzfall für illegale Autorennen geschaffen. Noch nie zuvor gab es hier ein Mordurteil.
Die Anklage hatte im Prozess argumentiert, die Männer hätten bei ihrem Rennen zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Juristen nennen das einen bedingten Vorsatz.
Die Verteidiger hatten dagegen Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung für den einen Fahrer und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs für den anderen gefordert. Sie argumentierten, der Vorsatz, an einem Rennen teilzunehmen, sei nicht mit einem Tötungsvorsatz gleichzusetzen. Ihnen würde "bei so einer Fahrt das Risiko nicht in den Sinn kommen". Die Männer seien davon ausgegangen, alles unter Kontrolle zu haben.
Eine Verkehrspsychologin beschrieb im Prozess einen der Männer als Autofahrer, der "massiv selbstüberschätzend" unterwegs gewesen sei. Bei dem Rennen sei es ihm darum gegangen, "zu gewinnen und dadurch sein Ego aufzuwerten". Der Mann habe kein Bewusstsein für seine Schuld.