Bei lebendigem Leibe

IS-Kämpfer schneiden Feinden Organe raus

26.12.2015

Das erlauben Geistliche der Terrormiliz ihren Anhängern.

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Ein Dokument der Nachrichtenagentur Reuters soll belegen, dass Geistliche des IS ihren Kämpfern erlauben sollen, ihren Feinden bei lebendigem Leibe die Organe rausschneiden zu dürfen.  Die Vorgangsweise soll durchgeführt werden können, um Muslime zu retten.

US-Spezialkräfte haben das Original demnach bei einer Razzia im Mai in Ostsyrien gefunden. Eine unabhängige Prüfung des Dokuments sei demnach noch nicht möglich.

Fatwa
Beim Papier soll es sich genauer um ein religiöses Gutachten, genannt Fatwa, handeln. Ausgestellt wurde es vom Forschungs- und Fatwa-Komitee des Islamischen Staates. Darin wird die Erlaubnis erteilt, dass die Organentnahme von „Abtrünnigen“ gestattet wird, auch wenn diese dabei sterben. Als Legitimation der Organentnahme wird angeführt, dass auch Kannibalismus in Extremsituationen gestattet sei.

Abtrünnige?
Unklar ist aber immer noch die Definition des Begriffs „Abtrünnige“. Zum einen könnte man damit alle Menschen meinen, die sich gegen den Terror des Islamischen Staates stellen. Zum anderen könnten darunter auch alle Andersgläubigen fallen, also Christen, Jesiden oder Schiiten.

Illegaler Organhandel?
Schon seit längerem wird über einen illegalen Organhändler-Ring des IS gemunkelt. So soll dies neben Öl-Geschäften und Erpressergeld eine zusätzliche Finanzspritze für die Terrororganisation darstellen. Ob der IS dazu aber tatsächlich fähig ist, bleibt unklar. Schließlich benötige man für ein solches Vorhaben eine ausgeklügelte Logistik, um die Organe schnell und möglichst unversehrt zum Empfänger zu bringen.

In dem aufgetauchten Dokument der US-Behörde sind aber keine Hinweise darauf zu erkennen.

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