27 Punkte

ISIS: Abscheulicher Sklaven-Kodex

23.09.2015

27 Fragen und Antworten sollen den Umgang mit Sex-Sklavinnen regeln.

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© TZ Österreich
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Horror-Geschichten über die Gräueltaten des IS gibt es bereits genügend. Regelmäßig wird über Exekutionen, Verschleppungen und Vergewaltigungen berichtet. Die Jihadisten geben dabei an, sie handeln im legalen Rahmen, sie würden ihr Tun den klassischen islamischen Rechtsquellen ableiten. Selbst die praktizierte Form der modernen Sklaverei sei deshalb legal und deshalb auch nicht verwerflich.

Tatsächlich beauftragte die Terror-Miliz   Rechtsgelehrte, eine für sie passende Regel aufzustellen. Herausgekommen ist dabei ein 27 Punkte fassender Verhaltenskodex, in dem die wichtigsten Fragen beantwortet werden. Die NGO Human Rights Watch hat diesen Kodex nun ausgewertet. Hier ein Auszug.

"Legale" Vergewaltigungen
So ist es legal, eine „ungläubige“ Frau gefangen zu nehmen und als Sklavin zu halten. Nach Regel 4 ist es für den Halter auch rechtens, mit seiner Sklavin Sex zu haben, sie also zu vergewaltigen. Es sei auch erlaubt, Sex mit einer Sklavin zu haben, die noch nicht in der Pubertät ist, solange sie geeignet zum Geschlechtsverkehr scheint. Damit darf also auch ein Kind vergewaltigt werden.

Punkt 7 gibt an, dass eine Sklavin als Ware angesehen werden kann und deshalb auch verkauft werden darf. Nach Punkt 19 des Verhaltenskodexes darf man eine Sklavin zur Züchtigung auch schlagen, allerdings nicht ins Gesicht und nicht um ihr Knochen zu brechen.

Versuch der Legitimierung
Dieser Verhaltenskodex bedeutet nicht, dass ISIS-Kämpfer und Menschen, die den Kodex anwenden, „islamisch“ handeln. Wie jede Terror-Gruppe handelt der IS nur zum Erhalt der Macht und zur Einschüchterung. Der Kodex ist lediglich ein Versuch der Jihadisten, sich an die Geschichte des Islams anzulehnen und sich dadurch zu legitimieren.

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