Adel Kermiche stand schon länger im Visier von Anti-Terror-Ermittlern.
Zweimal auf dem Weg nach Syrien gestoppt, Hausarrest und elektronische Fußfessel: Einer der beiden Kirchen-Angreifer war den französischen Behörden ganz klar als Terrorverdächtiger bekannt. Trotzdem konnte der 19-jährige Adel Kermiche zur Tat schreiten. Sein Mittäter ist noch nicht identifiziert.
Nach dem Mord an dem Priester in Saint-Etienne-du-Rouvray bei Rouen hatten die beiden sich mit dem Ruf "Allahu akbar" (Arabisch für: Gott ist groß) auf die angerückte Polizei gestürzt, die sie erschoss.
Kermiche wurde am 25. März 1997 in einer Gemeinde im Umland von Rouen geboren, nicht weit vom jetzigen Tatort. Er war nach Angaben von Staatsanwalt Francois Molins zwar nicht vorbestraft. Im vergangenen Jahr versuchte er aber zweimal, nach Syrien zu reisen. Ein Familienmitglied meldete sein Verschwinden, die deutschen Behörden nahmen ihn daraufhin am 23. März 2015 fest - wo genau, sagte Molins nicht. Kermiche war mit der Identität seines Bruders unterwegs.
Terror-Verdacht
In Frankreich wurde daraufhin ein Verfahren wegen Terrorverdachts eröffnet, der junge Mann musste sich einmal in der Woche bei der Polizei melden. Am 11. Mai 2015 war er wieder verschwunden, die Behörden stellten einen internationalen Haftbefehl aus. Zwei Tage später wurde er in der Türkei festgenommen, wohin er von Genf aus gereist war - diesmal mit dem Ausweis seines Cousins.
In Frankreich kam er daraufhin in Untersuchungshaft, wurde im März diesen Jahres aber auf richterliche Anweisung freigelassen und unter elektronische Überwachung gestellt. Der Einspruch der Staatsanwaltschaft gegen das Ende der Untersuchungshaft blieb erfolglos. Er durfte das Haus seiner Familie nur zu bestimmten Zeiten verlassen, auch zur Zeit der späteren Attacke. Hält sich der Träger nicht an die Auflagen oder manipuliert er den Sender, wird Alarm ausgelöst. Alle Daten - zum Beispiel Aufenthaltsorte des Trägers - werden einer Überwachungszentrale übermittelt. In Frankreich kann ein Gericht die Fußfessel etwa für Beschuldigte in einem Strafverfahren anordnen und bestimmen, wann sich der Träger wo aufhalten darf.