Nahost-Konflikt

Israel: Sonderregeln für Sabbat im Krieg

11.07.2014

Israels Oberrabbiner lockert strenge Sabbat-Regeln: "Menschenleben wichtiger".

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Israels Oberrabbiner David Lau (r.) hat die jüdische Bevölkerung auf einen ersten Sabbat unter Kriegsbedingungen eingestimmt. Der Schutz von Menschenleben wiege schwerer als bestimmte religiöse Gebote, betonte der hohe Geistliche am Freitag laut dem israelischen Sender "Arutz Sheva", wie Kathpress berichtete. Alle Bürger hätten den Anweisungen des Zivilschutzes zu folgen.

Niemand dürfe die Gefahr herunterspielen. "Es ist nicht zu rechtfertigen, dass Bürger aus reiner Neugier das Haus verlassen, um zu beobachten, wie Raketen abgefangen werden", sagte Lau. Andererseits gebe es keine religionsrechtliche Erlaubnis, während des Ruhetags Sabbat Radios oder Fernseher anzuschalten, um Nachrichten zu hören.

Rundfunk eingeschränkt erlaubt
Stattdessen dürften Juden rechtzeitig vor dem Sabbat den Sondersender "Hagal Hashaket" einschalten, erklärte der Oberrabbiner. Dieser Rundfunksender hat keinerlei Programm, sondern sendet nur bei Bedarf Sicherheitshinweise. Auch Notbeleuchtungen sind nach der Empfehlung Laus von Freitagabend bis zum Sabbatende am Samstagabend zu aktivieren. - Das jüdische Religionsgesetz verbietet Feuermachen am Sabbat; die rabbinische Auslegung zählt dazu auch das Betätigen elektrischer Kontakte.

In Haushalten ohne ständige Notbeleuchtung und mit Kindern, Alten, Kranken oder psychisch labilen Menschen sei es statthaft, bei Dunkelheit eine Taschenlampe für eine mögliche Flucht in den Luftschutzraum zu benutzen, so der Rabbiner. Allerdings solle man den Schalter nicht mit der Hand betätigen, sondern beispielsweise gegen die Wand drücken. Wenn ein Kind im Haus sei, solle dies die Taschenlampe bedienen. Kinder sind von den Sabbatgeboten ausgenommen.

Ärzte und Rettungskräfte dürfen nach den Leitlinien am Sabbat Auto fahren, wenn sie zu Einsätzen gerufen werden. Diese Sondererlaubnis gelte auch für den Rückweg nach Hause, auch wenn diese Fahrt nicht durch eine Lebensrettung veranlasst sei. Die Rückführung des Wagens könne aber durch einen möglichen weiteren Notruf gerechtfertigt werden, so der Rabbiner.
 

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