Vom Verfassungsgericht

Italien: Teile der Wahlrechtsreform gekippt

25.01.2017

Das Gesetz kann jedoch grundsätzlich angewendet werden.

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Einige Teile des seit vergangenem Juli in Italien geltenden Wahlgesetzes sind verfassungswidrig und müssen gestrichen werden. Abgesehen von diesen Aspekten sei das Wahlgesetz "Italicum" aber sofort anwendbar. Dieses Urteil haben am Mittwoch die Verfassungsrichter in Rom gefällt, die die Wahlrechtsreform prüfen mussten.

Sie stellten damit klar, dass in Italien mit dem geltenden Wahlgesetz Parlamentswahlen stattfinden können. Rechtswidrig sei die vom Wahlgesetz vorgesehene Wahl in zwei Durchgängen. Dafür sei die Mehrheitsprämie für Parteien, welche die 40-Prozent-Marke erreichen, rechtskonform, urteilten die Verfassungsrichter.

Wahlreform noch nie angewendet

Die 2015 verabschiedete Wahlreform wurde bisher in Italien noch nie angewendet. Das Wahlgesetz war an die gescheiterte Verfassungsreform des früheren Regierungschefs Matteo Renzi gebunden. Diese lehnten die Italiener im Dezember per Referendum ab.

Nach der derzeitigen Regelung gilt nun für das Abgeordnetenhaus ein Mehrheitswahlrecht, das die Regierungsbildung grundsätzlich vereinfacht. Im Senat gilt jedoch weiterhin das Verhältniswahlrecht. Eine Überarbeitung des Wahlrechts im Parlament könnte den Weg für vorgezogene Wahlen ebnen. Präsident Sergio Mattarella hatte es abgelehnt, Neuwahlen vor einer Änderung des Wahlrechts abzuhalten. Parlamentswahlen werden in Italien spätestens im Frühjahr 2018 stattfinden.

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