Urteil

Freispruch für Jörg Kachelmann

30.05.2011

Der Ex-TV-Star wurde vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.

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Das spektakuläre Verfahren gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann endet mit einem Freispruch. Fast neun Monate lang wurde vor dem Landgericht Mannheim wegen des Vorwurfs der schweren Vergewaltigung seiner Ex-Freundin Sabine W. (38) verhandelt.  Die langkährige Geliebte behauptete, Kachelmann habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für den Fernsehmoderator gefordert. Kachelmann hatte die Vorwürfe stets bestritten. Er wird nun wieder voll bei dem von ihm gegründeten Wetterdienst Meteomedia einsteigen.

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Applaus und Erleichterung
Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Verteidigung auf Freispruch. Im Publikum gab es spontanen Applaus und Jubel. In dem Urteil hieß es, dass Kachelmann für seine Zeit in Untersuchungshaft entschädigt werden wird. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Der 52-Jährige hatte vor der Verkündigung des Urteils versteinert gewirkt, danach schien er erleichtert.

132 Tage in U-Haft
Mit dem Urteil geht nach 44 Verhandlungstagen einer der spektakulärsten Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik zu Ende. Kachelmann war im März 2010 am Frankfurter Flughafen festgenommen worden und saß 132 Tage lang in Untersuchungshaft. Der von großem Medienrummel begleitete Prozess dauerte fast neun Monate lang.

Freispruch "zweiter Klasse"
Laut dem Nachrichtensender n-tv handelte es sich um einen Freispruch aus Mangel an Beweisen. Auch die Indizien hätten nicht ausgereicht. Damit würde es sich um einen sogenannten Freispruch zweiter Klasse handeln - nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten.

Kachelmann hatte in seiner Einvernahme vor dem Haftrichter und öffentlich immer seine Unschuld beteuert, vor Gericht allerdings nicht ausgesagt. Seine Verteidiger hatten unter anderem auf Widersprüche in den Aussagen der Nebenklägerin hingewiesen, die zum Teil in ihren ersten Vernehmungen falsche Angaben gemacht hatte und diese später korrigierte. Auch die rechtsmedizinischen Gutachten ließen zum Teil den Schluss zu, dass sich die Frau ihre Verletzungen selbst zugefügt haben könnte.

Revision angekündigt

Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen bis zum Schluss eine Verurteilung Kachelmanns gefordert. Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hatte in seinem Plädoyer eingeräumt, dass man alle Indizien auch anders werten könne. "Aber das ist das Wesen eines Indizienprozesses - dass es auf die Gesamtschau ankommt." Die Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, sie wolle bei einem Freispruch höchstwahrscheinlich Revision einlegen.

Freispruch kein Erfolg
Für Spiegel-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen ist aber selbst der Freispruch kein Erfolg für Kachelmann: "Selbst dann ist der Angeklagte zumindest erheblich ruiniert. Er hat Schäden davongetragen, die ihm auch niemand ersetzen wird", sagte sie. Frauenrechtlerin Alice Schwarzer mahnt wiederum vor den negativen Folgen, die der Freispruch hat: "Dann werden Opfer sexueller Gewalt mehr denn je darüber nachdenken, ob sie es wagen können, anzuzeigen."
 

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