Kommentar sorgt für Wirbel
Journalist: "Verbot von Kinderehen wäre inhuman"
02.11.2016
Sollen Kinderehen unter bestimmten Umständen erlaubt sein?
Flüchtlingskrise und kein Ende. Beinahe täglich wird die Öffentlichkeit mit neuen Hiobsbotschaften bombardiert. Im Mittelmeer sterben nach wie vor täglich Menschen bei der Überfahrt nach Europa. Jene Flüchtlinge, die bereits im Land sind und einen positiven Asylbescheid erhielten, gilt es zu Integrieren. Dass dies einer Herkulesaufgabe gleicht, zeigt der politische Eiertanz innerhalb der EU aber auch in Österreich.
Reizthema Kinderehe
Ein besonders heikles Thema ist dabei die Kinderehe. Immer wieder hört man von Familien aus den arabischen Raum, bei denen Kinderehen gang und gäbe zu sein scheinen. Dieses für westliche Verhältnisse schwer zu verstehende Familienmodell stößt bei Europäern zum überwiegenden Teil auf Ablehnung. Oft werden die minderjährigen Bräute gegen ihren Willen verheiratet. In Europa angekommen, stehen sie nun vor den Problem, dass Kinderehen verboten sind.
Kommentar sorgt für Wirbel
Werden sie bekannt, werden sie aufgelöst – zum Wohle des Kindes. Doch ein Kommentar im deutschen Tagesspiegel fordert jetzt zu mehr Verständnis gegenüber diesen Ehemodellen auf. Journalist Malte Lehming spricht sich nämlich gegen ein generelles Verbot der Kinderehe in Deutschland aus. Eine Einschränkung macht die gewagte These jedoch. Ehen mit Kindern unter 14 Jahren sollen nach wie vor nicht anerkannt werden. Ab 14 Jahren sollen jedoch Ausnahmeregelungen gelten.
Über 1000 registrierte Kinderehen
Allein in Deutschland waren im Juli 2016 1475 minderjährige Migranten als „verheiratet“ registriert, die Dunkelziffer soll jedoch weit höher sein. Die größte Bevölkerungsgruppe stellt jene der Syrer dar.
„Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 sollte es verpflichtende Einzelfallentscheidungen speziell geschulter Familienrichter unter Einbeziehung des Jugendamtes geben. Folgende Fragen sind zu berücksichtigen: Haben die Personen selbstbestimmt in die Ehe eingewilligt? Existiert ein soziales Netz, das sie im Falle einer Auflösung der Ehe auffängt? Gibt es Kinder, die unter einer Zwangstrennung leiden würden? Würde das Ehepaar selbst unter einer solchen Trennung leiden?“, so der streitbare Kommentar. Der Artikel lässt vor allem in den sozialen Netzwerken die Wogen hochgehen.
Viele zeigen kein Verständnis und sehen die Forderungen des Journalisten als falsch verstandene Toleranz. Indes fordert Justizminister Heiko Maas schärfere Gesetze gegen Kinderehen - für die Union gehen die Maßnahmen jedoch nicht weit genug.