Keine Fluchtgefahr
Kapitän Feigling bleibt vorerst frei
07.04.2015
Der nicht rechtskräftige Schettino muss noch nicht ins Gefängnis.
Einen Antrag der Staatsanwälte der toskanischen Stadt Grosseto zur Festnahme des zu 16 Jahren Haft verurteilten Kapitäns der 2012 havarierten Costa Concordia, Francesco Schettino, hat ein Gericht in Florenz am Dienstag abgelehnt. Es bestehe bei dem nicht rechtskräftig Verurteilten keine Fluchtgefahr, wie die Staatsanwälte behaupten, urteilte das Gericht am Ende mehrtägiger Beratungen.
Das Gericht in Grosseto, das im Februar den 54-jährigen Kapitän wegen der Havarie des Kreuzfahrtschiffes mit 32 Toten verurteilte, hatte bereits den Haftantrag der Staatsanwälte mit der Begründung abgelehnt, dass keine Fluchtgefahr bestehe. Gegen die Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft berufen. Die Verurteilung des Kapitäns ist nicht rechtskräftig, ein Berufungsverfahren könnte noch dieses Jahr beginnen.
Schettino, der nach dem Unglück im Jänner 2012 fast sechs Monate unter Hausarrest verbracht hatte, wurde wegen fahrlässiger Tötung, vorzeitigen Verlassens des Schiffes während der Evakuierung, der Verursachung von Umweltschäden und falschen Angaben gegenüber den Behörden verurteilt.