Deutschland

Karlsruhe verlangt Möglichkeit für drittes Geschlecht

08.11.2017

Im deutschen Geburtenregister gibt es bisher nur die beiden Geschlechter.

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© Bundesverfassungsgericht
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Neben männlich und weiblich muss künftig ein dritter Geschlechtseintrag im Geburtenregister möglich sein. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Ersten Senats. Alternativ könnte der Gesetzgeber ganz auf einen Geschlechtseintrag verzichten.
 
Personen, die sich dauerhaft weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen lassen, würden in ihren Grundrechten verletzt, wenn sie das Personenstandrecht zwinge, das Geschlecht zu registrieren - aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulasse. Die als Frau geführte Klägerin möchte als "inter/divers" in das Geburtenregister eingetragen werden. Das Bundesverfassungsgericht setzt dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2018 für eine verfassungsgemäße Neuregelung.
 
80.000 intersexuelle in Deutschland
 
Die Beschwerdeführerin, die sich selbst Vanja nennt, hatte erfolglos bis zum Bundesgerichtshof geklagt. Vanja ist intersexuell, also zwischen den Geschlechtern geboren. Sie verfügt über einen atypischen Chromosomensatz. Nach Schätzungen gibt es rund 80.000 intersexuelle Menschen in Deutschland. Seit 2013 besteht die gesetzliche Möglichkeit, die Eintragung im Geburtenregister offen zu lassen, wenn das Geschlecht eines Neugeborenen nicht eindeutig ist.
 
Karlsruhe hatte zu der Frage Stellungnahmen von 16 Verbänden und Organisationen eingeholt. Für die Möglichkeit, ein drittes Geschlecht wählen zu können, plädierten neben dem Deutschen Ethikrat unter anderem auch das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung und die Deutsche Gesellschaft für Psychologie.
 
Gegen solch einen Eintrag sprachen sich das Zentralkomitee der deutschen Katholiken sowie der Bundesverband der Deutschen Standesbeamten aus. Die Standesbeamten müssen nun umdenken und der Staat laut Gericht einen bürokratischen und finanziellen "Mehraufwand" für eine weitere einheitliche positive Eintragungsmöglichkeit hinnehmen.
 
Die Verfassungsrichter sehen in der bestehenden Regelung Verstöße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 1 des Grundgesetzes) und gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechts (Artikel 3 des Grundgesetzes).
 
Politiker von Regierung und Opposition sowie verschieden Menschenrechtsorganisationen haben die Entscheidung des deutschen Verfassungsgerichtshofes, ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister zu fordern, begrüßt. Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD) forderte, dass die Umsetzung des Karlsruher Beschlusses von der künftigen Bundesregierung "umgehend angegangen" wird.
 
SPD und Grüne stimmen Karlsruher Beschluss zu drittem Geschlecht zu
 
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, bezeichnete nun den Beschluss vom Mittwoch als "historische Entscheidung zur Gleichbehandlung intergeschlechtlicher Menschen". Lüders rief den Gesetzgeber auf, das Urteil zu einer umfassenden Reform der bisherigen Rechtslage hin zu einem modernen Geschlechtsidentitätsgesetz zu nutzen. "Dreh- und Angelpunkt einer solchen Regelung muss das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung sein", erklärte sie. Ähnlich äußerte sich der Lesben- und Schwulenverband.
 
Die Grünen-Familienpolitikerin Franziska Brantner forderte ebenfalls eine schnelle Umsetzung der Entscheidung. Ziel müsse sein, intersexuellen Menschen "das Leben in geschlechtlicher Selbstbestimmung" zu ermöglichen, sagte sie der Nachrichtenagentur AFP.
 
Das Deutsche Institut für Menschenrechte sprach sich für ein "Geschlechtervielfaltsgesetz" aus, das "die Anerkennung der Vielfalt von körperlichen Geschlechtsentwicklungen, Geschlechtsidentitäten und des Geschlechtsausdruck" verbessern solle.
 
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach von einem "wichtigen Schritt". Der Beschluss "wird die Akzeptanz geschlechtlicher Vielfalt in der Gesellschaft hoffentlich steigern", sagte die Expertin Maja Liebing AFP.
 
Männlich, weiblich - oder divers

Intersexuelle sind Menschen, die sich genetisch, hormonell oder anatomisch nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. 
Häufige Ursachen für Intersexualität oder auch sogenannte Zwischengeschlechtlichkeit sind Variationen im Chromosomensatz. Eine weibliche Geschlechtsidentität wird bestimmt durch zwei X-Chromosomen, eine männliche Identität durch die Kombination von einem X- mit einem Y-Chromosom. Uneindeutig wird das Körpergeschlecht dagegen, wenn etwa nur ein einziges X-Chromosom vorhanden ist.
 
Dieses sogenannte Turner-Syndrom führt zu einem äußeren weiblichen Erscheinungsbild und gilt als eine der häufigsten Ursache von Intersexualität. Es gibt aber auch die Variante von XXY-Chromosomen, dem sogenannten Klinefelter-Syndrom, mit einer äußerlich männlichen Geschlechtsausprägung. Daneben sind auch Variationen bei Geschlechtshormonen bekannt, die zu Intersexualität führen können.
 
Im Gegensatz zu intersexuellen Menschen sind Transsexuelle in ihrem biologischen Geschlecht eindeutig bestimmt. Diese biologischen Männer oder Frauen fühlen sich aber dem jeweils anderen psychischen Geschlecht zugehörig und streben teils über eine chirurgische oder hormonelle Therapie die Anpassung ihres Körpers an ihr psychisches Geschlecht an.
 
Eine körperliche oder seelische geschlechtsbezogene Zwischenstellung nehmen Transsexuelle in der Regel nicht ein. Es geht bei ihnen laut einer Stellungnahme des Deutschen Ethikrats aus dem Jahr 2012 um die "Zugehörigkeit zum männlichen oder weiblichen Pol, bei den Intersexuellen hingegen um eine Zwischenstufe".
 
Der Stellungnahme zufolge ist die Lebensqualität von Intersexuellen im Alltag reduziert. "Diskriminierungs-, Benachteiligungs- und Gewalterfahrungen" spielten dabei eine wichtige Rolle. Zudem beklagten Intersexuelle eine fehlende Aufklärung und Verwechslung mit Transsexualität, falsche medizinische Behandlung sowie Spott und Beleidigung. Es werde auch bemängelt, dass intersexuelle Menschen keinen Minderheitenschutz in der Gesellschaft genössen und sich als schutz- und würdelos erlebten.
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