Ärztekammer

Kassen sollen Bund auf 900 Mio. klagen

15.04.2010

Laut Ärztekammer sind versicherungsfremde Kassenleistungen verfassungswidrig.

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© APA/HANS KLAUS TECHT
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Die Tatsache, dass die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) versicherungsfremde Leistungen wie das Wochengeld erbringen muss, die Kosten hierfür jedoch nicht zu Gänze refundiert bekommt, ist verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer, das dieser im Auftrag der Wiener Ärztekammer erstellt hat. Eine entsprechende Klage könne nur der WGKK-Vorstand selbst einbringen.. "Meiner Meinung nach verhält er sich hier rechtswidrig", unterstrich Mayer am Mittwochabend vor Journalisten.

Gewährleistung
Der Staat müsse gewährleisten, dass Selbstverwaltungskörper - im konkreten Fall der Versicherungsträger - ihren Aufgaben nachkommen könnten, durch die Beiträge von Mitgliedern oder andere Einnahmen. Beim angesprochenen Wochengeld würden jedoch nur 70 Prozent aus dem Familienlastenausgleich refundiert. Auch reiße der zu niedere Hebesatz bei Pensionisten ein tiefes Loch in die Finanzen der Kasse.

899 Mio. Euro
So dürfte der zu geringe Hebesatz bei den Pensionisten 2009 rund 710 Mio. Euro ausmachen, die Unterdeckelung des Wochengeldes 60 Mio. Euro. In Summe dürften sich die Mindereinnahmen durch alle versicherungsfremden Leistungen 2009 auf 899 Mio. Euro belaufen - während die Wiener Kasse wohl mit 109 Mio. Euro im Minus bilanziere.

Defizit
Durch Einsparungen bei der Verwaltung sei dieses Defizit nicht mehr zu beheben, so Mayer. Deshalb müsse der Vorstand wegen der fraglichen Leistungen beim Verfassungsgerichtshof Klage einbringen: "Er muss ja einer Insolvenz vorbeugen." Gefragt sei hier natürlich aber auch der Staat, der Leistungen gewähre, die Finanzierung dann aber auf einen anderen Rechtsträger überwälze: "Es müsste mehr Ehrlichkeit herrschen in der Politik."

Hauptverband lehnt ab
Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger lehnt die von der Wiener Ärztekammer aufgrund eines Gutachtens des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer geforderte Verfassungsklage der Krankenkassen gegen den Bund wegen der Zahlung sogenannter versicherungsfremder Leistungen entschieden ab. "Wir lassen uns von niemanden vorschrieben, ob wir klagen, und schon gar nicht vom Herrn Steinhart", sagte Hauptverbands-Chef Hans Jörg Schelling. Schelling warf dem Wiener Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart vor, nur deshalb mehr Geld für die Kasse zu fordern, um dann für die Ärzte aus diesem Topf mehr Geld lukrieren zu können.

Ebenso vehement lehnte die Chefin der Wiener Gebietskrankenkasse, Ingrid Reischl, eine Klage ab: "Ich lasse mir sicher nicht von der Ärztekammer vorschreiben, dass ich die Republik klagen soll. Wenn man einen Klagsweg beschreiten wollte, dann müssten das alle Kassen gemeinsam über den Hauptverband tun." Man habe sich aber stattdessen für den Verhandlungsweg entschieden, um das Ziel der fairen Abgeltung der versicherungsfremden Leistungen zu erreichen. Das Vorgehen der Ärztekammer ist für Reischl im Kontext der derzeit schwierigen Honorarverhandlungen zu sehen: "Ich sehe das als Teil eines Verhandlungskampfes."

"Unfreundlicher Akt"
Auch Schelling findet die Vorgangsweise Steinharts nicht sehr solidarisch und wirft ihm vor, mit einem "unfreundlichen Akt" den sozialpartnerschaftlichen Weg verlassen zu wollen. Man habe der Regierung im Vorjahr ein mit der Bundesärztekammer abgestimmtes Konsolidierungsprogramm übermittelt und dabei auch die versicherungsfremden Leistungen angesprochen. Über die geplanten Maßnahmen sei man mit der Regierung im Gespräch. "Unser Weg ist der Dialog, nicht die Klage", stellte Schelling fest.

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