Schweiz

Keine Anklage: Fotos mit Leichenteilen legal

13.12.2013

Eine Praktikantin hatte an der Uni Zürich mit einem menschlichen Arm posiert.

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© AFP
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Sich mit Leichenteilen fotografieren zu lassen und die Aufnahmen ins Internet zu stellen, erfüllt keinen Straftatbestand. Ein Ermittlungsverfahren gegen zwei ehemalige Mitarbeiter der Universität Zürich ist eingestellt worden, ein Strafverfahren wird nicht eröffnet.

Gegen die Mitarbeitenden ermittelte die Kantonspolizei Zürich wegen möglicher Störung des Totenfriedens. Im August war bekannt geworden, dass eine Aushilfskraft unerlaubt Präparate der anatomischen Sammlung der Universität fotografiert, diese bearbeitet und auf dem Bilderdienst "Instagram" mit Kommentaren versehen veröffentlicht hatte.

Uni: Bilder "inakzeptabel"
Auf einem der Fotos posierte eine Praktikantin des Anatomischen Instituts mit einem präparierten menschlichen Arm in den Händen. Die Universität verurteilte die Bearbeitung und Veröffentlichung der Bilder als "pietätlos und inakzeptabel".

Strafrechtlich hat das Vorgehen keine Folgen. Die Staatsanwaltschaft habe kein Verfahren eröffnet, da kein Straftatbestand vorliege, bestätigte eine Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft am Freitag einen Bericht des Regionaljournals Zürich-Schaffhausen von SRF. Der Artikel "Störung des Totenfriedens", auf den eine mögliche Klage gestützt worden wäre, sei für diesen Fall nicht anwendbar.

 

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