Frankreich

Keine Einbürgerung von Leihmutter-Kindern

06.04.2011


Verzweifelte Zwillings-Eltern erwägen nun die Anrufung des EGMR.

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Sie haben französische Eltern, aber eine Leihmutter in den USA - und bekommen deshalb keine französische Staatsbürgerschaft. Das hat eines der höchsten Gerichte in Frankreich im Fall von Zwillingen entschieden, die ein französisches Paar im Jahr 2000 von der Leihmutter in den USA austragen ließen.

Leihmutterschaft in Frankreich untersagt
Das Kassationsgericht in Paris bestätigte am Mittwoch den entsprechenden Urteilsspruch eines untergeordneten Gerichtes. Demnach können diese Kinder nicht ins Melderegister eingetragen werden und haben somit keinen Zugang zu französischen Pässen oder Ausweisen. Der Grund: In Frankreich sind die Dienste von Leihmüttern verboten.

Eltern erwägen EGMR-Anrufung
Die Eltern erklärten sich nach dem Urteil "verzweifelt" und erwägen, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen. Das Gericht hatte sich auf im französischen Recht verankerte Prinzipien berufen. Das Urteil verwehre den Kindern nicht den Umgang mit ihren Eltern, stellten die Richter klar. Den Zwillingen war vom US-Bundesstaat Kalifornien unter dem Namen ihrer französischen Eltern eine Geburtsurkunde ausgestellt worden.

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