Russland
Keine Haftentlassung für Pussy-Riot-Mitglied
26.07.2013
Russisches Gericht lehnt Antrag auf vorzeitige Haftentlassung ab.
Ein russisches Berufungsgericht hat am heutigen Freitag die vorzeitige Haftentlassung eines Mitglieds der Kreml-kritischen Punkband Pussy Riot abgelehnt. Der Antrag von Nadjeschda Tolokonnikowa war bereits im Mai in erster Instanz abgelehnt worden. Das Berufungsgericht in Saransk folgte am Freitag dieser Entscheidung. Bereits am Mittwoch war Tolokonnikowas Kollegin Maria Alechina mit einem ähnlichen Gesuch im Berufungsverfahren gescheitert.
In der Gerichtsverhandlung hatte die 24-jährige junge Mutter am Freitag neuerlich ihre Unschuld beteuert. "Ich bekämpfe das Urteil in allen Punkten und werde diesen Fall bis zum Obersten Gerichtshof Russlands tragen", sagte die junge Frau in dem Gericht rund 650 Kilometer östlich von Moskau, wo sie ihre zweijährige Haftstrafe verbüßt. Tolokonnikowa berichtete, dass sie "tausende Briefe" von Unterstützern erhalten habe.
Protestauftritt gegen Putin im Februar 2012
Tolokonnikowa war mit ihrer Bandkollegin Alechina im Februar 2012 nach einem Protestauftritt gegen den heutigen Staatschef Wladimir Putin zu zwei Jahren Lagerhaft verurteilt worden. Das dritte ursprünglich zu Haft verurteilte Pussy-Riot-Mitglied, Jekaterina Samuzewitsch, warum im Oktober auf Bewährung freigekommen.
Die drei Punksängerinnen waren im Februar 2012 festgenommen worden, als sie in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale aus Protest gegen den heutigen Staatschef Wladimir Putin ein sogenanntes Punk-Gebet aufführten. Im August 2012 wurden sie wegen "Anstachelung zu religiösem Hass" und "Rowdytums" verurteilt.