Trotz mehrerer Hinweise
Kind im Darknet angeboten: Jugendamt griff nicht ein
05.07.2018Die Behörde habe Warnungen der Lehrerin des heute Neunjährigen und des Schulleiters als "vage Hinweise" eingestuft.
Im Fall des jahrelangen Missbrauchs eines Kindes in Staufen haben Hinweise der Schule des Buben das Jugendamt nicht zum Eingreifen bewegt. Das schilderte ein Zeuge am Donnerstag im Prozess am Landgericht Freiburg. Die Behörde habe Warnungen der Lehrerin des heute Neunjährigen und des Schulleiters als "vage Hinweise" eingestuft, sagte der zuständige Sachbearbeiter.
Polizei oder Gerichte, die sich bereits mit der möglichen Gefährdung des Kindes befasst hatten, habe das Amt nach den Hinweisen der Schule im Juni und Juli 2017 nicht informiert. Es habe keine Gespräche mit dem Buben oder der Schule geführt und auch keine Kontrollen veranlasst.
Mehrfacher sexueller Missbrauch
Die Staatsanwaltschaft prüft nun den Angaben zufolge mögliche Ermittlungen gegen das Jugendamt. Angeklagt im aktuellen Prozess sind die 48 Jahre alte Mutter des Kindes und ihr 39 Jahre alter Lebensgefährte, beide Deutsche. Sie haben gestanden, das in Staufen lebende Kind mehr als zwei Jahre lang im Darknet angeboten und Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen zu haben. Zudem sollen sie den Buben sowie ein dreijähriges Mädchen auch selbst mehrfach sexuell missbraucht haben.
Die Taten ereigneten sich laut Gericht von Februar 2015 bis September 2017. Anfang Juni 2017 wandte sich die Lehrerin des Buben und später der Schulleiter an das Jugendamt und sprach von Hinweisen des Kindes auf eine Misshandlung - jedoch ohne Erfolg.