Belgien

Kindermörder Dutroux beantragt Fußfessel

14.09.2012

Dutroux hatte in den 90er Jahren sechs Mädchen entführt und vier ermordet.

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© Reuters
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Der belgische Kindermörder Marc Dutroux hat einen Antrag auf vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis gestellt. Der zu lebenslanger Haft Verurteilte habe bereits am Donnerstag beantragt, mit einer elektronischen Fußfessel überwacht zu werden, sagte ein Sprecher der Strafbehörden am Freitag im belgischen Radiosender RTBF. Die Prüfung des Falls werde mehrere Monate dauern.

Dutroux ist der bekannteste und am meisten gefürchtete Verbrecher Belgiens. Er hatte in den 1990er Jahren sechs Mädchen entführt und gefoltert, vier von ihnen starben. Dutroux war 2004 wegen mehrfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ihm wurden fünf Morde, Entführung, Vergewaltigung, Folter und Drogenhandel zur Last gelegt. Derzeit sitzt der 55-Jährige in einem Gefängnis im südbelgischen Nivelles.

Nach belgischem Recht ist eine vorzeitige Entlassung möglich, wenn der Täter mindestens ein Drittel der Strafe verbüßt hat. Dutroux erfülle diese Voraussetzung, weil in sechs Monaten ein Drittel seiner wahrscheinlichen Strafe bei durchschnittlicher Lebenserwartung vorüber sei, berichteten belgische Medien.

Die Regierung hat nach Protesten inzwischen eine Änderung der Rechtslage auf den Weg gebracht - diese wird aber lediglich für künftige Fälle gelten und nicht rückwirkend.

Familien und Anwälte der Opfer fürchten nun, dass der verurteilte Vergewaltiger und Kindermörder eines Tages wieder das Gefängnis verlassen könnte. Dutrouxs Anwalt Ronny Baudewijn hatte bereits der Zeitung "Het Niuewsblad" gesagt, sein Mandant hoffe auf eine Freilassung.

Komplizin bereits entlassen
Vergangene Woche hatte der Fall Michelle Martin für Empörung in Belgien gesorgt. Die 52-Jährige war als Komplizin Dutroux' zu 30 Jahren verurteilt worden, von denen sie 16 abgesessen hat. Bereits nach einem Drittel der Haftzeit hatte sie eine vorzeitige Entlassung beantragt.

Die 52-Jährige unterliegt nach ihrer Freilassung strengen Auflagen. So muss sie in einem Kloster im südbelgischen Malonne leben. Sie darf sich nicht in der Öffentlichkeit zeigen.



 



 

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