Verschleierte Muslimin
Klage gegen Schleierverbot in Frankreich
11.04.2011
Sie sagt: "Ich begehe kein Verbrechen" und klagt gegen das Gesetz.
Die erste Muslimin droht nun mit einer Klage gegen das Burkaverbot am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. "Dieses Gesetz ist ein Verstoß gegen meine europäischen Rechte", sagte die 32-jährige Kenza Drider aus der südfranzösischen Stadt Avignon, als sie - bis auf einen Augenschlitz verhüllt - am Montagvormittag mit dem Zug in der Hauptstadt Paris ankam. Es sei ihr Recht, sich frei zu bewegen, ihre Meinung zu äußern und ihre Religion auszuüben.
Bei Verstoß Strafe bis zu 150 €
"Ich begehe kein Verbrechen, ich bin durch und durch Französin, und ich übe meine europäischen Rechte aus", sagte die vierfache Mutter, die in Paris zu einer Fernsehsendung eingeladen war. In Frankreich ist es seit Montag gesetzlich verboten, sein Gesicht zu verschleiern oder zu vermummen. Bei Verstößen ist eine Strafe von bis zu 150 Euro und ein Kurs in Staatsbürgerkunde vorgesehen.
Gesetz schwierig anzuwenden
Das Gesetz werde allerdings "unendlich schwierig anzuwenden" sein, warnte die Polizeigewerkschaft. Wenn die Polizei in der Öffentlichkeit eine Muslimin mit einem Ganzkörperschleier wie der das Gesicht ganz verhüllenden Burka oder dem einen Schlitz für die Augen freilassenden Nikab sehe, werde sie die Frau ansprechen und "belehren", sagte Manuel Roux von der Gewerkschaft SCPN. Sollte die Frau aber auf dem Schleier beharren, werde es "richtig kompliziert" - denn die Polizei könne sie nicht zwingen und sei vom Innenministerium eigens angewiesen worden, "bloß keine Gewalt" anzuwenden. Schon ein einfaches Einschreiten der Polizei werde zu Ärger führen, sagte der Gewerkschaftssprecher. "Ich mag mir gar nicht vorstellen was passiert, wenn wir eine verschleierte Frau in einem Problemviertel ansprechen."