Umweltministerium wies Kritik zurück
Klimaziele verfehlt: NGOs verklagen jetzt Österreich
15.10.2019
Nach den THG-Überschreitungen 2017 seien laut Gesetz Sofortmaßnahmen vorgesehen - Regierung blieb diese laut Greenpeace und Ökobüro bisher schuldig - Umweltministerium wies Kritik zurück.
Wien. Österreich hat laut Klimaschutzbericht 2017 die EU-Höchstwerte an Treibhausgasemissionen (THG) um rund 2,1 Millionen Tonnen überschritten. Laut Klimaschutz- sowie Finanzausgleichsgesetz wären nach Bekanntwerden im Jänner binnen sechs Monaten Sofortmaßnahmen zu veranlassen gewesen, was laut Greenpeace und Ökobüro nicht geschehen sei. Dies wollen sie nun auf dem Rechtsweg einklagen, hieß es am Dienstag.
Der Antrag wird an die Ressortchefs des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus, des Verkehrsministeriums, des Finanzministeriums, des Justizministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Sozialministeriums und an die Bundeskanzlerin ergehen, kündigten die Umweltschutzorganisationen an. "Österreich hat ein Klimaschutzgesetz, um sicherzustellen, dass die Treibhausgase in Österreich konsequent sinken. Die Politik kann nicht einfach ihre eigenen Regeln brechen, nur weil sie unbequem sind", meinte Jasmin Duregger von Greenpeace.
2017 gab es eine dramatische Überschreitung der klimaschädlichen CO2-Emissionen und ihrer Äquivalente im Nicht-Emissionshandelsbereich. Die Sofortmaßnahmen seien ein rechtlich verankertes Notfallprogramm, um die Treibhausgase einzudämmen. "Die Regierung muss sich an ihre eigenen Gesetze halten und handeln. Wenn sie das nicht freiwillig tun, werden wir sie über den Rechtsweg dazu zwingen" betonte Duregger. Österreich sei europaweit eines der Schlusslichter im Klimaschutz. Die Regierung schaffe es nicht, die in der EU vereinbarten Emissionssenkungen einzuhalten. Erschwerend kommt hinzu, dass diese moderaten Zielsetzungen, nicht ausreichen würden, um das 1,5 Grad-Ziel zu erreichen.
"Sofortmaßnahmen" kritisiert
Greenpeace hatte bereits im Juli die Regierung aufgrund der fehlenden Sofortmaßnahmen kritisiert. Obwohl die Überschreitung 2017 bereits im Jänner 2019 bekannt wurde, blieben sowohl die Vorgänger-als auch die Übergangsregierung Sofortmaßnahmen schuldig. Das Klimaschutzgesetz sieht vor, dass auf Basis einer Evaluierung Verhandlungen über die Stärkung bestehender oder Einführung zusätzlicher Maßnahmen zu führen und diese binnen sechs Monaten abzuschließen sind. Auch im Finanzausgleichsgesetz heißt es, dass "umgehend verstärkte Maßnahmen" zu setzen sind.
Das Umweltministerium habe die Kritik zurück- und darauf verwiesen, dass mit Überschreitung die Frist lediglich für eine Evaluierung zu laufen beginnt. Greenpeace kritisiert diese Interpretation als "eindeutig unsinnig". Dies würde doch ermöglichen, "Sofortmaßnahmen" auf beliebig lange Zeit aufzuschieben.