Kölner Silvester-Übergriffe: Keine Verurteilung wegen Sexualdelikts.
Die Kölner Staatsanwaltschaft ist im ersten Anlauf mit dem Versuch gescheitert, einem angeblichen Täter aus der Kölner Silvesternacht vor Gericht eine sexuelle Nötigung nachzuweisen. Das Kölner Amtsgericht verurteilte am Freitag zwar einen 26-jährigen Angeklagten zu sechs Monaten Haft auf Bewährung - aber nicht wegen sexueller Nötigung, sondern wegen eines Diebstahlsdelikts und Hehlerei.
Zeugin erkennt Täter nicht wieder
In der Verhandlung erkannte die belästigte Frau als Zeugin den Angeklagten nicht als einen der Täter wieder. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, zu einer Gruppe gehört zu haben, die die Frau umzingelte, bedrängt und bestohlen haben soll.
Verurteilt wurde der Mann wegen eines versuchten Diebstahls aus einem Auto im vergangenen Dezember, den er gemeinsam mit seinem ebenfalls angeklagten Bruder in der Nähe von Köln begangen haben soll. Diese Straftat gaben der 26-Jährige und sein 23 Jahre alter Bruder vor Gericht auch zu.
Staatsanwaltschaft erbrachte keinen Nachweis
Die Staatsanwaltschaft konnte den Brüdern ebenfalls nicht nachweisen, bei den Kölner Silvester-Ausschreitungen zwei Frauen jeweils das Handy gestohlen zu haben. Vielmehr gab das Brüderpaar vor Gericht über seine Verteidiger an, die fraglichen Handys von Dritten gekauft zu haben. Das Amtsgericht wertete dies als Hehlerei.
Weitere Delikte
Wegen dieser Straftat und des versuchten Autoaufbruchs erhielt auch der 23-Jährige Bruder des Hauptangeklagten sechs Monate Haft auf Bewährung. In ihrem Plädoyer räumte auch die Vertreterin der Anklage ein, der Beweis einer sexuellen Nötigung sei in der Hauptverhandlung ausgeblieben.
Nach der Silvestergewalt hatte das Kölner Amtsgericht bereits mehrere Angeklagte wegen Diebstahls verurteilt. Eine Sexualstraftat war in den bisherigen Prozessen aber nicht angeklagt. Derzeit liegen dem Kölner Gericht einem Justizsprecher zufolge auch noch keine weiteren Anklagen wegen der massenhaften sexuellen Übergriffe vor.