Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr und neun Monaten.
Fast elf Monate nach den massenhaften Übergriffen auf Frauen in der Kölner Silvesternacht hat die deutsche Justiz nur wenige Täter ermittelt und verurteilt. Viele Verfahren wurden eingestellt, weil kein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte.
Urteile gab es bisher gegen sechs Beschuldigte, wie aus einer am Freitag veröffentlichten Antwort des nordrhein-westfälischen Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP hervorgeht.
Strafen meist zur Bewährung
Gegen die sechs Verurteilten verhängte das Amtsgericht Köln Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr und neun Monaten, die zumeist zur Bewährung ausgesetzt wurden. Ein Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Insgesamt waren beim Kölner Polizeipräsidium 1.205 Strafanzeigen (Stand: 25. Oktober) eingegangen.