Ägypten
Kopten votierten gegen Verfassungsentwurf
22.03.2011
Der Artikel 2 schreibt die muslimische Prägung des Landes fest.
Ägyptens Kopten haben am Wochenende mehrheitlich gegen die vorgeschlagene Verfassungsänderung gestimmt, berichtet "Radio Vatikan" am Dienstag unter Berufung die "Internationale Gesellschaft für Menschenrechte" (IGfM), wie Kathpress meldet. Den Kopten gingen die Änderungen der ägyptischen Verfassung nicht weit genug.
Abschaffung von Artikel 2 gefordert
Insbesondere fordert die hauptsächlich der koptisch-orthodoxen Kirche angehörige christliche Minderheit die Abschaffung des umstrittenen Artikels 2, der den muslimischen Charakter des Landes festschreibt. Dieser wird auch im neuen Text nicht gestrichen. Nachdem die Muslimbruderschaft für die Annahme der Verfassungsvorlage geworben hatte, votierten die meisten Christen dagegen.
Berichte von Unregelmäßigkeiten
Nach Angaben eines koptischen Priesters seien Wahllokale zum Teil willkürlich geschlossen worden, als Kopten ihre Stimme abgeben wollten. Auch hätten muslimische Bürger in einigen Wahllokalen mehrere Stimmzettel bekommen, berichtet die Gesellschaft unter Berufung auf Augenzeugen.
Das Oberste Justiz-Komitee bestätigte diese Vorwürfe. Es wies aber darauf hin, dass diese "kleinen Unregelmäßigkeiten" sich im Gesamtergebnis nicht niedergeschlagen hätten.
Muslimbrüder suchen Dialog
Laut "Radio Vatikan" versuchen die Muslimbrüder jetzt, ins Gespräch mit den Kopten kommen. Dies bestätigte der Sprecher der Bruderschaft, Essam El Eryan, nach einem Telefongespräch zwischen dem Führer der Muslimbrüder, Mohammed Badie, und dem koptischen Papst Shenouda III. vom Sonntag. Die Bruderschaft wolle ihre Beziehungen zu den koptischen Christen verbessern und Ängste abbauen, so Eryan. Beim Referendum über Verfassungsänderungen am Samstag hatten die Muslimbrüder für ein Ja, die Kopten hingegen für ein Nein geworben.
Verbot der Vollverschleierung möglich
Ägyptens Großmufti Ali Gomaa betonte gleichzeitig, er unterstütze ein mögliches Verbot der Vollverschleierung. In einem Brief ans Oberste Verwaltungsgericht in Kairo schreibt er, die vollständige Verschleierung, wie sie vor allem auf der Arabischen Halbinsel üblich ist, sei nicht völlig mit islamischen Prinzipien zu vereinbaren.