Richter sagen

Kosovo-Sezession nicht gegen Völkerrecht

21.07.2010

Jubel in Pristina. Belgrad kämpft weiter: Nichts entschieden.

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Die Deklaration der Ausrufung der Unabhängigkeit des Kosovo am 17. Februar 2008 habe das "allgemeine internationale Recht nicht verletzt". Dies sagte der Präsident des Internationalen Gerichtshofs (IGH), Hisashi Owada, am Donnerstag in Den Haag bei der Verlesung des IGH-Rechtsgutachtens zur Unabhängigkeit des Kosovo. Im Völkerrecht gebe es kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen, meinte der aus Japan stammende Richter. Gutachten des IGH sind juristisch nicht bindend, haben allerdings politische Bedeutung.

Belgrad kämpft weiter
Während es in Pristina bereits Jubelmeldungen gibt, warnte Belgrad einmal mehr: "Keine Grenze in der Welt und in der Region wäre sicher", wenn das Gericht die Abspaltung des Kosovo unterstütze, sagte Außenminister Vuk Jeremic. Und schließlich habe das Gericht gar nicht über das Recht auf Abspaltung befunden, sondern habe sich lediglich "im technischen Sinn" über die Deklaration geäußert. Der diplomatische Kampf um den Kosovo werde in der UNO-Generalversammlung fortgesetzt.


(co)AP

Der Kosovo wurde nach dem Ende der NATO-Luftangriffe im Jahr 1999 unter UN-Verwaltung gestellt. 2008 erklärte sich Pristina einseitig für unabhängig. Bisher haben 69 der 192 UNO-Staaten diesen Schritt anerkannt. Belgrad betrachtet den Kosovo weiterhin als südserbische Provinz.

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