Deutschland
Kündigung wegen 80 Cent aufgehoben
11.05.2010
Ein Mitarbeiter hatte einen Essensbon in der Kantine falsch eingelöst.
Wegen eines falsch eingelösten Essensbons im Wert von 80 Cent hat ein Mann in Deutschland seinen Job verloren - zu Unrecht, urteilte am Dienstag das Arbeitsgericht Reutlingen. Sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung sind demnach unwirksam. Der Arbeitgeber, ein Sportbekleidungshersteller, überlegt jetzt, ob er gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt.
Essensbon der Lebensgefährtin eingelöst
Der 35-jährige
Mitarbeiter hatte in der Kantine den Bon für das Mittagessen seiner
Lebensgefährtin eingelöst. Damit verstieß er gegen eine Vorgabe seines
Arbeitgebers. Das sei zwar prinzipiell ein Kündigungsgrund. "Aber er hat
sein Fehlverhalten eingeräumt", betonte der Vorsitzende Richter Werner
Schwägerle. Eine Kündigung sei deshalb zu hart: "Zweck einer Kündigung ist
ja nicht die Sanktion, sondern sie soll zukünftige Vertragsverletzungen
verhindern."
Der Arbeitgeber erlitt zwar keinen finanziellen Schaden durch den falsch verwendeten Gutschein. Aber er argumentierte, man habe nach dem Zwischenfall kein Vertrauen mehr in den 35-Jährigen, der als Einkäufer über einen Millionen-Etat verfügte. "Wenn er das in der Kantine macht, stellt sich die Frage: Macht er es als Einkäufer auch?", sagte der Anwalt.