EU-Kommission

Künstliche Intelligenz: Einheitliche Regel für Minderjährige vorgeschlagen

08.07.2021

KI-Verordnung soll Gebrauch bestimmter Technik für Minderjährige untersagen. 

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In Europa soll es künftig einen strengen Rahmen für den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) geben. In einer KI-Verordnung soll unter anderem der Gebrauch bestimmter Technik untersagt werden, etwa wenn Minderjährige zu gefährlichem Verhalten ermuntert werden oder Behörden dadurch die Möglichkeit bekämen, das soziale Verhalten von Bürgerinnen und Bürgern zu bewerten.

Die EU-Kommission veröffentlichte am Donnerstag einen entsprechenden Vorschlag. Strenge Vorgaben soll es für KI-Technik geben, die etwa bei der Energieversorgung, in der Schul- oder Berufsausbildung, der Asylpolitik oder der Strafverfolgung eingesetzt wird.

Diskriminierung "so gering wie möglich" halten

Bevor Systeme in diesen Bereichen eingesetzt werden, soll geklärt sein, dass diskriminierende Ergebnisse "so gering wie möglich" gehalten werden. Zudem soll rückverfolgbar sein, wie Ergebnisse zustande gekommen sind, und die Technik von Menschen "angemessen" überwacht werden. Weniger strenge Auflagen soll es für Systeme geben, die von der EU-Kommission in die Kategorien "Geringes Risiko" und "Minimales Risiko" eingeordnet werden. Unter "Geringes Risiko" versteht die EU-Kommission Programme wie Chatbots. Hier solle sichergestellt sein, dass die Nutzerinnen und Nutzer wissen, dass sie mit einer Maschine interagieren.

KI-gestützte Videospiele oder Spamfilter fallen in die letzte Kategorie und "stellen nur ein minimales oder kein Risiko für die Bürgerrechte oder die Sicherheit dar", so die EU-Kommission. Solche Systeme sollen nicht weiter reguliert werden. Bevor eine KI-Verordnung in Kraft treten kann, muss sie noch von den EU-Ländern und dem Europaparlament angenommen werden.
 

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