Nach Minderjährigen-Hochzeit
Malaysia: Vergewaltiger dürfen keine Opfer heiraten
05.08.2016
Mann war durch Heirat mit minderjährigem Opfer Strafe entgangen.
Die Regierung Malaysias will einen Vergewaltiger nicht ungestraft davonkommen lassen, nur weil er inzwischen sein minderjähriges Opfer geheiratet hat. Die Regierung werde gegen ein entsprechendes Gerichtsurteil vorgehen und zudem dafür sorgen, dass mutmaßliche Vergewaltiger ihre Opfer künftig nicht mehr heiraten dürfen, kündigte Frauenministerin Rohani Abdul Karim an.
"Vergewaltigung ist Vergewaltigung, der Täter muss nach einem Schuldspruch bestraft werden", sagte die Ministeirn der Nachrichtenagentur Bernama. Ein Gericht im Bundesstaat Sarawak auf Borneo hatte vergangene Woche ein Strafverfahren gegen einen etwa 20-jährigen Mann eingestellt, nachdem bekannt geworden war, dass er sein damals 14-jähriges Opfer inzwischen geheiratet hat. Die Richter sahen daraufhin "keine Notwendigkeit" mehr für eine weitere Strafverfolgung. Ohne die Hochzeit hätten dem Täter bis zu 30 Jahre Haft sowie Peitschenhiebe gedroht.
Menschenrechtsaktivisten reagierten empört auf die Gerichtsentscheidung: Opferfamilien in dem konservativen muslimischen Land willigten aus Sorge um die Ehre lieber in eine Heirat ein, als dass ihr Name während eines Prozesses bekannt werde, erklärten sie. Diese Praxis vermittele jedoch, dass Vergewaltigungen straflos blieben. Sie begrüßten nun die Entscheidung der Regierung, sich in den Fall einzumischen, forderten gleichzeitig aber weitergehende Schritte. Kinderehen sollten grundsätzlich verboten werden.