Zudem muss er den Namen, die Adresse und das Geburtsdatum der Person bekanntgeben.
Ein nicht namentlich genannter Mann muss der britischen Polizei 24 Stunden vorher bescheid geben, wenn er Sex haben wird. Zudem muss er der Polizei den Namen, die Adresse und das Geburtsdatum seiner Sex-Partnerin bekannt geben. Außerdem müssen die Beamten über alle Geräte in seinem Besitz, mit denen er online gehen kann, bescheid wissen.
Dem Mann aus York drohen fünf Jahre Gefängnis, wenn er gegen diese Auflagen verstößt. Offenbar hat der Mann viele seiner Ex-Partnerinnen übel zugerichtet. Sarah Green, von einer Organisation zum Schutz von Frauen, findet die Strafe jedenfalls gut und glaubt, dass so die Sicherheit potentieller Opfer gewahrt bleibt.