Schwedisches Gericht

Maus-Kopf abbeißen ist keine Tierquälerei

18.11.2010


Obwohl ein Mann einer Maus den Kopf abbiss, ist er kein Tierquäler.

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© dpa/Franz-Peter Tschauner
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Ein Gericht auf der Ostsee-Insel Gotland hat einem Schweden bescheinigt, kein Tierquäler zu sein, obwohl er einer lebenden Maus den Kopf abgebissen hatte. Das Gericht begründete den Freispruch damit, dass der 23-Jährige nicht absichtlich und nachweislich der Maus Schmerzen im Sinne des Tierquälerei-Paragrafen zugefügt habe. Die zuständige Staatsanwältin kündigte Berufung gegen das Urteil an.

Die Staatsanwaltschaft stützte ihre Anklage unter anderem auf einen von dem Vorfall existierenden Videoclip. Auf diesem sei zu sehen, wie der Maus durch "Zerren und Reißen" der Kopf abgebissen wird, hieß es in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht des Online-Portals der gotländischen Regionalzeitungen.

Der Vorfall ereignete sich im Jänner dieses Jahres bei einer Saufparty. Der tödliche Biss wurde mit dem Handy mitgefilmt und flog auf, nachdem die Polizei das Mobiltelefon beschlagnahmt hatte. Auf dem Film ist auch zu sehen, wie der 23-Jährige von seinen Kumpanen angefeuert wird.

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