Brexit-Chaos
May bereitet Neuwahlen vor
23.09.2018Bereits im November soll in Großbritannien gewählt werden.
Angesichts des Widerstands der EU gegen ihre Brexit-Pläne fasst die britische Premierministerin Theresa May offenbar Neuwahlen ins Auge. May habe ihre politischen Berater angewiesen, einen Notfallplan für vorgezogene Wahlen im November auszuarbeiten, berichtete die "Sunday Times". Damit wolle sie sich die Rückendeckung der Bevölkerung für einen neuen Plan für einen Austritt aus der EU sichern.
Zugleich solle ihr der Urnengang ermöglichen, weiter als Regierungschefin zu amtieren. Zwei führende Mitglieder ihres Beraterstabs hätten bereits mit Planspielen für eine Wahl im Herbst begonnen, hieß es in der Zeitung. Mays Büro war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Schwierige Verhandlungen
Die Premierministerin zeigte sich trotz der festgefahrenen Verhandlungen mit der EU entschlossen, an ihrem Brexit-Kurs festzuhalten. Sie werde nicht aufgeben. "Dies ist der Moment, um das zu tun, was für Großbritannien richtig ist", sagte May dem "Sunday Express". "Jetzt ist die Zeit für kühle Köpfe. Und es ist an der Zeit, die Nerven zu bewahren."
May hatte sich beim EU-Gipfel in der vergangenen Woche in Salzburg mit ihren Brexit-Plänen, die sie nach harten parteiinternen Kämpfen im Juli mit ihrem Kabinett auf ihrem Landsitz Chequers vereinbart hatte, nicht durchgesetzt. Angesichts des wachsenden Zeitdrucks vor dem für Ende März 2019 geplanten Brexit forderte sie danach von der EU ein Alternativangebot und warnte erneut vor einem Austritt ihres Landes ohne Abkommen. May steht zugleich innenpolitisch unter großem Druck, da Brexit-Hardliner in ihrer konservativen Partei einen strikteren Bruch mit der EU fordern. Dem Parteitag der Tories vom 30. September bis 3. Oktober kommt deswegen eine entscheidende Bedeutung zu.
Knackpunkte in den Brexit-Verhandlungen sind vor allem der Umgang mit der irisch-nordirischen Grenze und der künftige Zugang Großbritanniens zum EU-Binnenmarkt. May will eine Freihandelszone mit der EU für Waren und Agrarprodukte, nicht aber für Dienstleistungen und den freien Personenverkehr. Die EU lehnt dies ab.