Frankreich

Menschenrechtler klagen gegen Burkini-Verbote

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Die Verbannung des Ganzkörperbadeanzugs beschäftigt das Oberste Verwaltungsgericht.

Die Burkini-Verbote an zahlreichen französischen Stränden beschäftigen nun auch das Oberste Verwaltungsgericht des Landes. Der Staatsrat in Paris wird sich am Donnerstagnachmittag mit dem Verbot des muslimischen Ganzkörperbadeanzugs im Badeort Villeneuve-Loubet an der Cote d'Azur befassen.

Das Verwaltungsgericht von Nizza hatte einen Eilantrag gegen das Verbot am Montag zurückgewiesen. Die Organisation Liga der Menschenrechte ist deswegen vor den Staatsrat gezogen.

Burkini-Verbot in Urlaubsorten

In diesem Sommer haben zahlreiche französische Urlaubsorte, darunter Cannes und Nizza, das Tragen des umstrittenen Ganzkörperbadeanzugs an ihren Stränden verboten. Der Burkini - eine Wortschöpfung aus Burka und Bikini - bedeckt den ganzen Körper und wird von muslimischen Frauen getragen, die beim Baden einer strengen Auslegung des Islam entsprechen wollen.

Als Begründung für die Burkini-Verbote führen die Bürgermeister an, wegen der nach den islamistischen Anschlägen angespannten Stimmung in Frankreich könne der Burkini zu Störungen der öffentlichen Ordnung führen. Kritiker verurteilen die Maßnahme als überzogen und islamfeindlich.

"Notwendig, angemessen und verhältnismäßig"

Das Verwaltungsgericht von Nizza sah das Burkini-Verbot als "notwendig, angemessen und verhältnismäßig" an. Von dem Staatsrat in Paris wird nun eine Grundsatzentscheidung erwartet. Am Donnerstag ist aber lediglich eine Anhörung angesetzt; die Entscheidung dürfte zu einem späteren Zeitpunkt fallen.

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