Gegen Jan Böhmermann

Merkel lässt Türken-Klage zu

15.04.2016

Knalleffekt in der Böhmermann-Affäre: Merkel erlaubt Verfahren gegen Satiriker.

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Jetzt wird der Fall politisch hochbrisant: Die deutsche Bundesregierung gibt dem Wunsch der Türkei nach Ermittlungen gegen den Satiriker Jan Böhmermann (35) nach. In dem Verfahren wird es um Beleidigung des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan gehen. Kabarettist Böhmermann hatte – wie berichtet – in einem im ZDF vorgetragenen Gedicht den türkischen Präsidenten ex­trem untergriffig dargestellt (siehe Kasten rechts).

Grundlage für die Entscheidung Merkels ist Paragraf 103 des deutschen Strafgesetzbuchs: „Wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, muss mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe rechnen.“ Ist Verleumdung auch noch im Spiel, drohen sogar bis zu fünf Jahre.

Merkel: "Justiz soll in der Affäre letztes Wort haben"

Merkel legte die brisante Affäre um „Majestätsbeleidigung“ damit in die Hände der Justiz: „Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Gerichten, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen“, so die Kanzlerin am Freitag. Nicht die Regierung, sondern die Justiz solle „das letzte Wort“ haben.

Streit
Der Entscheidung war ein heftiger Streit innerhalb der Koalition vorausgegangen. SPD-Fraktionsvorsitzender Thomas Oppermann ist empört: „Ich halte die Entscheidung für falsch. Strafverfolgung von Satire wegen ‚Majestätsbeleidigung‘ passt nicht in die moderne Demokratie.“

 

Klagen
Für Erdogan, der ÖSTERREICH wegen Veröffentlichung des Gedichts vor den Presserat zerren lässt (siehe rechts), bedeutet das einen Teilerfolg. Er geht inzwischen auf zwei Ebenen gegen Satiriker Böhmermann vor:

  •  „Majestätsbeleidigung“: Einerseits wird nach Paragraf 103 wegen „Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes“ ermittelt. Diesem Verfahren musste die Regierung zustimmen, was nun passiert ist.
  • Privatklage: Zusätzlich klagte Erdogan den Satiri­ker auch als Privatperson bei der Staatsanwaltschaft Mainz an: „Beide Verfahren werden wir bis zur letzten Instanz durchziehen“, so Erdogans Anwalt Hubertus von Sprenger. K. Wendl

Kabarettist Werner Schneyder: "Türkischer Despot"
Längst ist die Affäre um das Schmähgedicht zur Diskussion um Meinungsfreiheit geworden. Kabarettist Werner Schneyder sagte zu ÖSTERREICH: „Es geht nicht um die qualitative Beurteilung des Gedichtes, sondern ausschließlich darum, dass es den türkischen Despoten einen Dreck angeht, was in einer deutschen Satiresendung geäußert wird.“ Für diesen Satz wurde Schneyder beim Presserat angezeigt.

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