Diese Entscheidung sei vom Innenministerium getroffen worden.
Die deutsche Kanzlerin Angela Merkel und Flüchtlingskoordinator Peter Altmaier sind nicht über die Entscheidung informiert worden, bei syrischen Flüchtlingen wieder das Dublin-Verfahren anzuwenden. Diese Entscheidung sei in der Ressortverantwortung des Innenministeriums getroffen worden, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Wirtz am Mittwoch in Berlin.
Keine Abkehr von "Willkommenskultur"
Die Rückkehr zu diesem Verfahren auch für syrische Flüchtlinge sei keine Abkehr von der "Willkommenskultur" der vergangenen Monate, fügte Wirtz hinzu. "Das hat nichts damit zu tun, dass in irgendeiner Form die politische Richtung sich geändert hat", sagte sie. Das europäische Recht sei sicher in einigen Punkten korrekturbedürftig, doch die bestehenden Regeln "gelten und sie sind nicht aufgehoben", betonte die Sprecherin.
Registrieren
Nach der Dublin-Verordnung muss ein EU-Staat jeden ankommenden Flüchtling und Asylbewerber registrieren und seine Fingerabdrücke nehmen. Dann ist dieses Land, in dem der Migrant erstmals den Boden der Europäischen Union betreten hat, auch für den Asylantrag zuständig. Wird der Betreffende in einem anderen EU-Staat aufgegriffen, kann er von dort in das erste Land zurückgeschickt werden.
Dublin für Syrer seit August hinfällig
Die Dublin-Prüfung sei im vergangenen August für Syrer ausgesetzt worden, um "verfahrenstechnische Engpässe" beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu überwinden, sagte ein Sprecher des deutschen Innenministeriums. Im Kompromisspapier der Koalitionsparteien zur Asylpolitik vom vergangenen Donnerstag heißt es: "Wir werden die Schwäche des Dublin-III-Verfahrens überwinden, das Europäische Recht weiterentwickeln und seine Durchsetzung sichern."