Die Flüchtlinge berufen sich auch auf die Grundrechte-Charta der EU.
Drei Migranten klagen vor dem EU-Gericht gegen den Flüchtlingspakt zwischen der EU und der Türkei. Sie wollen, dass die Vereinbarung vom 18. März für nichtig erklärt wird, wie die Pressestelle des Luxemburger Gerichts am Donnerstag bestätigte. Die Kläger sind drei Schutzsuchende aus Pakistan und Afghanistan, die sich derzeit in Griechenland aufhalten.
Kein sicheres Drittland
Die Kläger argumentieren unter anderem, die Türkei sei für Flüchtlinge kein sicheres Drittland. Die Flüchtlingsvereinbarung zwischen der EU und der Türkei beruht auf dieser Annahme. Die Migranten berufen sich auch auf die Grundrechte-Charta der EU, wonach kollektive Ausweisungen nicht zulässig sind. Sie bemängeln zudem, dass eine spezielle EU-Richtlinie zum Umgang mit einem "Massenzustrom" an Migranten nicht angewandt worden sei. Darin sind unter anderem Mindeststandards für Personen festgelegt, die vorübergehenden Schutz benötigen.
Der Flüchtlingspakt sieht vor, dass nahezu alle Migranten, die von der Türkei aus die griechischen Inseln erreichen, am Ende wieder zurückgeschickt werden. Bisher sind aber im Wesentlichen nur Migranten zurückgeschickt worden, die keinen Asylantrag in Griechenland gestellt haben. Die Prüfung der Anträge dauert sehr lange. Die erhoffte abschreckende Wirkung hat der Pakt dennoch entfaltet: Seit der Vereinbarung kommen deutlich weniger Migranten über die Ägäis nach Griechenland.