Deutschland
Mordfall Peggy: Freispruch für Ulvi K.
14.05.2014
Mädchen seit 2001 vermisst. Geistig behinderter Mann war zunächst verurteilt worden.
Der geistig Behinderte Ulvi K. ist im erneuten Mordprozess um die seit 13 Jahren verschwundene Peggy freigesprochen worden. Das Landgericht Bayreuth hob am Mittwoch die frühere Verurteilung des 36-Jährigen wegen Mordes an dem Mädchen auf. Die Kammer folgte damit den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Mädchen seit 2001 vermisst
Peggy wird seit dem 7. Mai 2001 vermisst. Zwei Jahre später wurde Ulvi K. zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Landgericht Hof sah es damals als erwiesen an, dass der Gastwirtssohn die neun Jahre alte Schülerin tötete, um einen sexuellen Missbrauch zu vertuschen. Eine Leiche wurde allerdings nie gefunden.
Im Dezember 2013 ordnete das Landgericht Bayreuth die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Denn ein Belastungszeuge hatte eingeräumt, falsch ausgesagt zu haben. Beim damaligen Prozess war außerdem nicht bekannt, dass die vermutete Tatversion der Ermittler dem Geständnis von Ulvi K. ähnlich war. Der Verdacht lag nahe, dass der Angeklagte nur eine ihm vorgegebene Version wiedergegeben hat. Er widerrief später seine Angaben.
Der Vorsitzende Richter beendete die Beweisaufnahme im neuen Prozess vorzeitig. Seine Begründung: "Bis zum heutigen Tag ist kein einziger Sachbeweis für das damalige Geständnis von Ulvi K. gefunden worden."