Rechtsextremistin auch wegen Mord-Mittäterschaft angeklagt.
Das Oberlandesgericht München hat die Anklage gegen die mutmaßliche deutsche Rechtsextremistin Beate Zschäpe wegen Mittäterschaft bei zehn Morden und gegen vier Helfer der Terrorvereinigung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) in vollem Umfang zugelassen. Dies bestätigte die Verteidigerin der Angeklagten, die Berliner Rechtsanwältin Anja Sturm, am Donnerstag.
Zschäpe wird unter anderem Mittäterschaft an zehn Morden, schwere Brandstiftung sowie Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Die Morde sollen von den verstorbenen Neonazis Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos begangen worden sein. Die beiden NSU-Mitglieder hatten laut Anklage neun Geschäftsleute mit ausländischen Wurzeln sowie eine Polizistin erschossen.
Das Gericht wies mit der Zulassung offenbar die Kritik der Verteidiger Zschäpes an der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft zurück. Nach Auffassung der Anwälte wurde darin nicht deutlich, ob Zschäpe die Gründung einer terroristischen Vereinigung oder nur die Mitgliedschaft in einer solchen Gruppierung zur Last gelegt wird.