Frankreich

Muslimin in Burkini darf nicht in Swimmingpool

05.08.2017

Besitzer von Ferienhaus ließ Schwimmbecken nach Benutzung im Burkini reinigen.

Zur Vollversion des Artikels
© Getty
Zur Vollversion des Artikels

Eine Muslimin soll in der südfranzösischen Küstenstadt La Ciotat aus dem Swimmingpool ihres Ferienhauses geworfen worden sein, weil sie einen Ganzkörper-Badeanzug trug. Das berichtete das Kollektiv gegen Islamfeindlichkeit in Frankreich (CCIF) bereits am Mittwoch auf seiner Internetseite.

Der Besitzer des Hauses soll zudem die von der Familie hinterlegte Kaution in Höhe von 490 Euro einbehalten haben, um den Pool leeren und reinigen zu lassen, nachdem die Frau darin im Burkini geschwommen war. CCIF war am Samstag nicht für eine weitere Stellungnahme zu erreichen.

Burkini-Verbot gestoppt

Einige Gemeinden an der Cote d'Azur hatten im vergangenen Sommer das Tragen der Ganzkörperanzüge an öffentlichen Stränden untersagt. Das höchste französische Verwaltungsgericht stoppte das Verbot jedoch Ende August 2016 in einer Gemeinde. Es stelle eine ernsthafte und illegale Verletzung von Grundfreiheiten dar, hieß es in der Begründung des Staatsrates. Danach waren auch Burkini-Verbote in anderen Gemeinden gefallen, unter anderem in Cannes.

Burkinis bedecken bis auf Gesicht, Hände und Füße alle Körperteile. Kritiker in Frankreich halten das Kleidungsstück für ein politisches Symbol und verurteilen es als Provokation.

Zur Vollversion des Artikels