Deutschland
"Netzpolitik"-Affäre: Range muss gehen
04.08.2015
Deutscher Generalbundesanwalt muss wegen "Netzpolitik"-Konflikt gehen
Im Streit um die Landesverratsermittlungen gegen den Internetblog Netzpolitik.org muss der deutsche Generalbundesanwalt Harald Range seinen Posten räumen. Nach den schweren Anschuldigungen gegen das Justizministerium kündigte der deutsche Justizminister Heiko Maas am Dienstagabend die Entlassung von Range an.
"Ich habe Generalbundesanwalt Range mitgeteilt, dass mein Vertrauen in seine Amtsführung nachhaltig gestört ist", sagte Maas am Dienstag in Berlin. Er habe ihm deshalb mitgeteilt, dass er "im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt seine Versetzung in den Ruhestand noch heute beim Bundespräsidenten beantragen werde." Als Nachfolger werde er den Münchner Generalstaatsanwalt Peter Frank vorschlagen.
Range war zuvor auf Konfrontationskurs zu dem Justizminister gegangen und hatte ihm vorgeworfen, Einfluss auf die Ermittlungen zu nehmen und damit in die Unabhängigkeit der Justiz einzugreifen. Das Justizministerium habe ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten zur möglichen Einstufung der von dem Internetportal "Netzpolitik" veröffentlichten Unterlagen als Staatsgeheimnis gestoppt, sagte Range.
Diesen Vorwurf wies Maas als "nicht zutreffend" zurück. "Richtig ist vielmehr, dass bereits am vergangenen Freitag mit Generalbundesanwalt Range die Rücknahme des externen Gutachtenauftrags gemeinsam verabredet war und zwar ohne Kenntnis eines möglichen Ergebnisses des Gutachtens."
Der Justizminister warf Range vor: "Die Äußerungen und das vom Generalbundesanwalt Range heute gewählte Vorgehen sind nicht nachvollziehbar und vermitteln der Öffentlichkeit einen falschen Eindruck."
Range steht seit einigen Tagen in der Kritik, weil er Ermittlungen gegen die verantwortlichen Journalisten bei Netzpolitik.org eingeleitet hatte. Ihnen wird Landesverrat vorgeworfen, weil sie unter anderem interne Pläne des Bundesamtes für Verfassungsschutz zum Ausbau der Überwachung von Internetinhalten veröffentlicht hatten.