Teenager als Opfer
Neue Kannibalen-Morde in Deutschland
08.04.2011
Der Mörder will seine jugendlichen Opfer zum Teil verspeist haben.
Der mutmaßliche zweifache Mörder von Bodenfelde ist vermutlich auch ein Kannibale. Er soll Körperteile eines seiner beiden toten Opfer abgebissen und aufgegessen haben. Der Sprecher des Göttinger Landgerichts, Tobias Jakubetz, bestätigte am Freitag, dass der Angeklagte kannibalistische Handlungen in einem schriftlichen Geständnis eingeräumt hat.
Im Vorjahr zwei Teenager ermordet
Der 26-Jährige ist angeklagt, im November vergangenen Jahres in Bodenfelde in Niedersachsen die 14-jährige Nina und den 13 Jahre alten Tobias getötet zu haben. Der Mordprozess beginnt am Mittwoch vor der Schwurgerichtskammer des Göttinger Landgerichts.
Mädchen nach Vergewaltigung geschlagen, gewürgt und erstochen
Erstes Opfer von Jan O. war die 14-jährige Nina. Laut Anklage wollte er das Mädchen am 15. November 2010 in einem Fichtenwäldchen am Rand von Bodenfelde vergewaltigen. Als die Schülerin sich wehrte, habe er sie gewürgt, getreten, mit einer vollen Bierflasche geschlagen und schließlich mit Messerstichen in den Hals getötet. In einem schriftlichen Geständnis habe der Angeklagte geschildert, wie er dann Teile der Leiche gegessen habe, sagte Gerichtssprecher Jakubetz.
Zweites Opfer irrtümlich für ein Mädchen gehalten
Fünf Tage nach dem ersten Verbrechen wurde der 13-jährige Tobias das zweite Opfer des Mannes. Nach Angaben des Landgerichts hatte der Angeklagte den Schüler zunächst für ein Mädchen gehalten. Er habe den Buben in einen Jungwald gezerrt, in der die Leiche des Mädchen versteckt war. Dort soll er ihn ebenfalls gewürgt und vielfach mit einem Messer auf ihn eingestochen haben. Tobias starb an seinen schweren Verletzungen.
Mutmaßlicher Täter hatte Drogenproblem
In den Wochen vor den Verbrechen hatte Jan O. mehrfach gegen Bewährungsauflagen verstoßen. Nach Verurteilung wegen einer Diebstahlsserie befand er sich zur Bewährung auf freiem Fuß. Er stand wegen eines Drogenproblems zudem kurz vor der Einweisung in eine Entziehungsklinik.
Gerichtsverhandlung wahrscheinlich ohne Publikum
Nach einem ersten psychiatrischen Gutachten hält die Staatsanwaltschaft es nicht für ausgeschlossen, dass der Angeklagte psychisch erheblich beeinträchtigt und nur eingeschränkt steuerungsfähig ist. Für den Prozess hat das Landgericht zunächst rund ein Dutzend Verhandlungstage bis Ende Mai angesetzt. Aus Justizkreisen hieß es, wegen der Grausamkeit der Verbrechen könne ein erheblicher Teil der Verhandlung möglicherweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.