Norwegen

Neues Gutachten über Breivik angeordnet

13.01.2012

Der 32-jährige Massenmörder wurde für unzurechnungsfähig erklärt.

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Der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik will sich nach Angaben seines Anwalts nicht einer erneuten psychiatrischen Begutachtung unterziehen. "Er vertritt die Meinung, dass der erste Bericht zu 80 Prozent fehlerhaft war", sagte Behring Breiviks Anwalt Geir Lippestad am Freitag. Sein Mandant glaube nicht, dass die neuen Experten die nötigen Kenntnisse hätten, um ihn zu verstehen. Behring Breivik hatte bereits in der vergangenen Woche eine Zusammenarbeit für eine weitere Untersuchung abgelehnt.

 Ein Gericht hatte zuvor eine neue Begutachtung angeordnet und zwei Psychiater damit beauftragt. Die Experten sollen noch vor Prozessbeginn am 16. April den Geisteszustand des 32-jährigen Rechtsextremisten untersuchen, der vergangenen Juli bei zwei Anschlägen 77 Menschen getötet hatte. Ein erstes Gutachten, das Behring Breivik für unzurechnungsfähig erklärte, hatte zuvor heftige Kritik ausgelöst.

Die Entscheidung, ob Behring Breivik schuldfähig ist, muss letzten Endes das Gericht fällen. Sollte er für unzurechnungsfähig erklärt werden, schließt dies eine Haftstrafe aus. Dann würde der Attentäter in eine psychiatrische Klinik eingewiesen, alle drei Jahre müsste ein Richter über seinen Verbleib entscheiden.

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