Völkermord

Niederlande haftbar für Srebrenica-Opfer

06.09.2013

Angehörige der Opfer haben nun auch Anrecht auf Entschädigungszahlungen.

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Der niederländische Staat ist nach einem Urteil des Höchsten Gerichtes haftbar für den Tod von drei Bosniaken beim Völkermord von Srebrenica 1995. Der Hohe Rat bestätigte am Freitag in Den Haag das Urteil einer früheren Instanz. Damit haben die Angehörigen, die den Staat verklagt hatten, Recht auf Schadenersatz.

Die Angehörigen der Opfer, die die Klage eingereicht hatten, brachen bei der Urteilsverkündung in Tränen aus und fielen sich in die Arme. Mit der endgültigen Entscheidung haben die Kläger nun Anrecht auf Entschädigungszahlungen durch den niederländischen Staat.

Srebrenica stand unter dem Schutz niederländischer UNO-Blauhelme und war von serbischen Einheiten am 11. Juli 1995 überrannt worden. Serben hatten danach rund 8000 bosnisch-muslimische Männer und Burschen ermordet. Laut dem Urteil hätten die niederländischen Soldaten die Männer nicht den Serben ausliefern dürfen. Das Höchstgericht stellte auch fest, dass nach dem Fall der Enklave nicht mehr die UNO, sondern der niederländische Staat für die Blauhelme verantwortlich war.

Ein bosnischer Dolmetscher von Dutchbat sowie die Hinterbliebenen eines Elektrikers hatten die Niederlande 2002 verklagt. Ihre Angehörigen waren von der Militärbasis geschickt und später von Serben ermordet worden.

Die Opfer hatten gemeinsam mit tausenden weiteren Muslimen auf dem Stützpunkt des Dutchbat Zuflucht gesucht, nachdem die Enklave am 11. Juli 1995 von den bosnischen Serben erobert worden war. Das schlecht ausgerüstete Dutchbat hatte den Serben keinen Widerstand geleistet. In einem ersten Urteil hatte ein Haager Zivilgericht im September 2008 befunden, dass der niederländische Staat nicht für den Einsatz seiner Truppen zur Rechenschaft gezogen werden könne, da die Soldaten für die UNO im Einsatz waren. Im Berufungsverfahren wurde dieses Urteil im Juli 2011 aufgehoben.

 

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